Chronik

An das Landesverwaltungsamt                                                       09. Juli 2018

Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren für den geplanten Bau und Betrieb eines grünen Hochwasserrückhaltebeckens im Selketal, etwa 2 km nordwestlich der Ortslage Straßberg (Stadt Harzgerode) im Landkreis Harz

Als Bürgerinitiative "Naturnaher Hochwasserschutz" beschäftigen wir uns seit Jahren intensiv mit den Planungen für den Hochwasserschutz an der Selke. Wir möchten daher heute zum Planfeststellungsverfahren für das HRB Straßberg unsere Kritikpunkte und Überlegungen als Einwendung vortragen.

Wir gehen davon aus, dass das HRB Straßberg für den Hochwasserschutz im Selketal unver­zichtbar und an der am besten geeigneten Stelle errichtet werden soll.
Unsere Einwendungen tragen wir vor mit der Absicht, ein Bauwerk entstehen zu lassen, das in allen Belangen ein Optimum darstellt.
Es fanden sich aber in den sehr umfangreichen Planungsunterlagen Passagen, die aus unserer Sicht korrigiert werden müssen:

-      Es handelt sich dabei um grundsätzliche Aussagen, so z.B. zu der angeblichen Alter­nativlosigkeit der HRB Meisdorf und Straßberg, die wir insbesondere in Bezug auf das HRB Meisdorf anzweifeln.

-      In anderen Punkten, so z.B. bei der Begründung der Bemessung des HRB Straßberg, sind uns die Berechnungen nicht bekannt bzw. aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Somit ergibt sich für uns grundsätzlich die Frage, ob das HRB für das Schutzziel (HQ 100) in dieser Größe wirklich nötig ist. Dies hätte bei kleinerer Ausführung erhebliche Auswirkungen: geringere Belastung des Naturraumes und seiner Schutz­güter, einfachere Umleitung der Harzer Schmalspurbahn mit Vermeidung eines Tunnels, geringere Kosten.

-     Nicht zuletzt fanden sich offensichtliche Fehler, beispielsweise Passagen aus anderen Planungsverfahren (in Mecklenburg-Vorpommern/ Schleswig Holstein – Heft 7.2  Seite 108), die Zweifel an der Gründlichkeit der Erstellung der Unterlagen aufkommen lassen.

(Einzelheiten erläutern wir weiter unten.)

Wir begrüßen, dass es seit Juni 2017 auf Initiative der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dalbert, den Selkedialog gab. Eine intensive Dis­kussion am „Runden Tisch“ diente nicht nur der Transparenz und Akzeptanz der Planungen in der Öffentlichkeit, sondern ergab als entscheidendes Ergebnis, dass eine umfangreiche und unvoreingenommene Alternativenprüfung für eine rechtssichere Planung unverzichtbar ist (siehe "Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches im Rahmen des Selkedialogs“ vom 25.06.2018).

Zur ersten Fassung des Planfeststellungsverfahrens vom Februar 2014 hatten wir Einwen­dungen im Schreiben vom 26. Mai 2014 gemacht. Eine Antwort darauf haben wir nicht erhalten, eine Anhörung fand nicht statt. Unsere Einwendungen wurden in der jetzt vorlie­genden Fassung auch nicht berücksichtigt. Deshalb halten wir sie in wesentlichen Punkten aufrecht und ergänzen bzw. erläutern sie in den folgenden Ausführungen.

In den Unterlagen sind viele Textpassagen wörtlich oder sinngemäß in mehreren Heften und Anlagen zu finden. Unsere Aussagen zu den zitierten oder angemerkten Textpassagen beziehen sich damit auch auf vergleichbare Stellen im gesamten Text.

 

1.     Die Größe des HRB Straßberg

In den Unterlagen werden die Kenndaten für das Bauwerk genannt:

Einzugsgebiet                          46 km²
Zufluß bei HQ100  P(D= 9h)              25,7 m³/s
Stauvolumen                           2,54 Mio m³
Dammhöhe                          19,69 m über Gewässersohle

Es fehlt der Nachweis, dass diese Maße für ein HQ100 erforderlich und ausreichend sind.

 Ebenso vermissen wir konkrete Aussagen über den vorsorgenden Hochwasserschutz.

Heft 1   Seite 32    REP Grundsatz G 7 :
"Voraussetzung für die Planung und den Bau künftiger Hochwasserrückhaltebecken ist die Ausschöpfung aller Möglichkeiten des vorsorgenden Hochwasserschutzes."

Da das HRB Straßberg erhebliche negative Auswirkungen auf die Natur hat ( s. u. ), stellen wir in Frage, dass alle Alternativen, die dessen Größe verringern könnten, ausreichend berücksichtigt wurden. Durch weitere Rückhaltemöglichkeiten im Einzugsgebiet könnte das HRB Straßberg kleiner bzw. dessen Damm niedriger gebaut werden, bei gleichen Abfluß­kennwerten für Straßberg.

U. E. sind hier folgende Objekte zu betrachten :

- die Nutzung der Teiche – falls nicht schon berücksichtigt

Unrichtig ist die Aussage in :    Heft 7.4   Seite 104     ……. Zusätzliche Hochwas­serrückhalteräume in den bestehenden Harzteichen wurden geschaffen und stehen zur Verfügung.

Diese Rückhalte sind nicht zusätzlich, sie bestehen schon seit vielen Jahren.

- eine Dammerhöhung des Mühlteiches Güntersberge um ca. 1 m mit einem zusätzlichen Rückhalt von ca. 0,07 Mio m³

- den Bau eines HRB Steinfurtbach oberhalb der B242

Einzugsgebiet                       ca. 7 km²
Stauvolumen                        ca. 0,35 Mio m³
Dammhöhe                        ca. 12 m

2.    Prüfung von Alternativen

In den Unterlagen wird mehrfach erklärt, das HRB Meisdorf sei alternativlos.

Heft 1 Seite 9         Zur Erreichung des Gesamtschutzzieles sind alle bedachten Maßnahmen im Zusammenspiel erforderlich, was im Konkreten bedeutet, dass sowohl das HRB Straßberg und das das HRB Meisdorf notwendig sind, um im Zusammenwirken das Hochwasserschutzziel auch unterhalb des HRB Meisdorf gewährleisten zu können.

 Im Verfahren wurden nur die Alternativen des Planungsbüros Dresden Dorsch Consult aus dem Jahre 2000 betrachtet.

Heft 0 Seite 31       Ebenso wurde festgestellt, dass zur Erreichung eines ausreichenden Hochwasserschutzes für den Oberlauf der Selke das Hochwasserrückhaltebecken Straßberg aus wasserwirt­schaftlicher Sicht alternativlos ist.

Diese an mehreren Stellen getroffenen Aussagen sind durch die "Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches im Rahmen des Selke-Dialogs für eine nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke" in Frage gestellt und daher zu streichen.

Die Genehmigungsfähigkeit des HRB Meisdorf ist, viel mehr noch als das HRB Straßberg, durch erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgütern der Natur gefährdet:

Unter anderem ist dort der prioritäre Lebensraum Typ LRT 9180 - Schlucht- und Hang­mischwälder betroffen, etwa mit dem 100fachen der sogenannten Erheblichkeitsschwelle. Ein Ausgleich kann dafür nicht geschaffen werden.

Betroffen sind auch zahlreiche nach FFH-Richtlinie zu schützende Arten.

Am Runden Tisch wurden alle Aspekte des Hochwasser-, des Naturschutzes und angrenzender Bereiche im Selketal diskutiert. Mit der daraus entstandenen "Gemeinsamen Erklärung" ergeben sich neue Alternativen, die nun gründlich hinsichtlich hydrologischer Eignung und naturschutzrechtlicher Beeinträchtigung geprüft werden :

·           HRB Uhlenbach

·           HRB Lange Wiese

·           Ortslage Meisdorf

·           HRB Ermsleben

·           und erforderlichenfalls ein größenangepasstes HRB Meisdorf

·           Steinwälle und Querriegel

 

Der Talsperrenbetrieb wird Planungen in
Auftrag geben, die die genannten Alternati­
ven dem HRB Meisdorf gegenüberstellen,
auf dessen Grundlage die wasserwirt­
schaftliche wie auch natur­schutzrechtliche
optimale Variante weiter bearbeitet wird.

Dementsprechend ist die nebenstehende
Grafik aus Heft 2  A-2-2 zu ändern.

 

Die Ausführungen zum HRB Uhlenbach

Heft 1   A-1-4  Seite 43     Ein solches HRB (in vergleichbarer Dimension und Lage) scheidet jedoch aufgrund zwischenzeitlicher Entwicklung schon grundsätzlich aus :

sind mit der "Gemeinsamen Erklärung" gegenstandslos; es ist im Gegenteil für den Schutz von Silberhütte und Alexisbad unverzichtbar.

3.     Die Trasse der Harzer Schmalspurbahnen soll durch das Absperrbauwerk des Dam­mes geführt und während der mehr als dreijährigen Bauzeit nutzbar bleiben – mit Ausnah­me von Anschlussarbeiten von alter zu neuer Trasse.

H.1 S.24   Während der Bauarbeiten zum Herstellen der neuen Anschlussbereiche Bahn/Stau­mauer wird der Bahnverkehr durch Vollsperrung unterbrochen. Weiterhin ist es erforderlich, den Bahnbetrieb im Hochwasserfall zu unterbrechen.

Die Zeichnungen – insbesondere -  B-1-6.1.1_LP,     B-1-8.5, B-1-9.1 und     B-1-9.3
geben keinen Hinweis über die Lage der Bahnstrecke während des Baus; eine sinnvolle Einfügung wird angezweifelt.

Auch während des Probestaus, der zwischen 45 und 70 Tagen liegen soll, wird die Bahn nicht fahren können.

Als bessere Lösung erscheint uns, die Trasse der HSB gleich mit Beginn der Bauarbeiten dauerhaft so an den Berghang zu verlegen, dass sie die Höhe des Dammes überwindet. Das ist bei 3 % Gefälle mit einer Neuverlegung auf einer Länge von ca. 300 m oberhalb und ca. 900 m unterhalb des Dammes möglich. Allerdings muss für die Überquerung der Selke eine neue Brücke gebaut werden.

Damit würden alle Baumaßnahmen für die Bahn im Bereich des HRB entfallen, die Bahn könnte auch während eines Hochwassers fahren sowie auch kurz danach.

Die konstruktive Gestaltung des Bauwerks in der jetzigen Form mit der Nebenfunktion als Bahntunnel ist deshalb abzulehnen.

4.     Naturschutz

4.1    Das folgende Zitat stellt die Unzulässigkeit des Vorhabens aus Sicht des Naturschut­zes fest

          Heft 7.2  Seite 108             8 Abweichungsprüfung nach § 34 BNatSchG
Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträch­tigungen des SCI 096 „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ in seinen für die Erhaltungsziele maßgeb­lichen Bestandteilen führen kann und es daher im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG unzulässig ist.

Heft 7.1  Seite 144            Durch das Hochwasserrückhaltebecken Straßberg und die Folgemaß­nahmen sind besonders und streng geschützte Arten im UG betroffen.

4.2    Den Vorrang des Hochwasserschutzes vor dem Naturschutz nehmen wir zur Kenntnis, obwohl wir an dessen Absolutheit in diesem konkreten Fall Zweifel haben.

Heft 7.4  Seite 105            7.1.3 Interessenabwägung
Nach Auffassung des Vorhabenträgers müssen die Belange des gemeinschaftsrechtlichen Artenschut­zes hinter dem öffentlichen Interesse Hochwasserschutz zurücktreten.

 Heft 1 Seite 12                  4.3.3 Keine unüberwindbaren Hindernisse
Der Verwirklichung des gegenständlichen Vorhabens stehen weder in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht unüberwindbare Hindernisse entgegen. ……... Der Vorhabenträger ist auf der Grundlage der zur Zulassung vorgelegten Unterlagen einschließlich der vorliegenden 1. Planergänzung überzeugt davon, dass das gegenständliche Vorhaben im Lichte der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

4.3    Uns scheinen die folgenden Aussagen damit in Widerspruch zu stehen :

Heft 7.4    Seite 88 f (zusammengefasst)                  Für Amphibien und Reptilien, Käfer, Libellen - 23 Arten, Heu­schrecken – 42 Arten, Tagfalter – 41 Arten und Widderchen – 4 Arten, Landschnecken, Krebse und Pflanzen : "Eine artenschutzrechtliche Auswirkungsprognose ist nicht erforderlich."

Heft 7.4   Seite 92             6 Ergebnis
Nach Festlegung von umfangreichen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen hat die durchgeführte Art-für-Art-Prüfung in Kapitel 5 ergeben, dass sich der günstige Erhaltungszustand der meisten der betroffenen oder potenziell betroffenen Arten der im Wirkraum vorkommenden FFH-Anhang IV-Arten und der planungsrelevanten europäischen Vogelarten trotz der bau- , anlage- und betriebsbedingten Störungen und Habitatverluste unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen nicht verschlechtern wird. Die ökologischen Funktionen der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten bleiben in ihrem räumlichen Zusammenhang, trotz der Herstellung des Hochwasserschutzbauwerkes erhalten. Die CEF-Maßnahmen 1 bis 5 werden vor Baubeginn des HRB umgesetzt.

Da von dem Eingriff nicht nur geschützte und streng geschützte Arten nach BartSchV betroffen sind, sondern auch Arten, die durch die FFH-Richtlinienanhänge besonders geschützt werden müssen, darf es nicht sein, dass eine Auswirkungsprognose "nicht erforderlich" ist.

Mindestens für die Arten der FFH-Richtlinie Anhang II, in dem Tier- und Pflanzenarten ste­hen, deren Vorkommen bzw. Lebensräume im Rahmen des europäischen Netzes von Schutzgebieten Natura 2000 zu erhalten sind (Pflicht), müssen Auswirkungsprognose erstellt werden.

Entgegen der Aussage (Heft 7.1 S. 71), dass Kammmolch und Geburtshelferkröte nicht vorkommen, da es von der Planungsgemeinschaft keine aktuellen Nachweise gibt, kann man z.B. die Geburtshelferkröte bei günstiger Witterung nachts am Elbingstalteich rufen hören (Nachweise WESTERMANN jährlich 2015 - 2018).

4.4    Eine Genehmigung kann also nur über Ausnahmeregelungen erfolgen.

Heft 7.1  Seite 144…….     Für die betroffenen Arten werden spezielle Maßnahmen entwickelt, für einige der Arten wird darüber hinaus ein Antrag auf Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG gestellt (vgl. Fachbeitrag Artenschutz, Heft 7.4 in der Fassung der 1. Planergänzung).

Heft 7.2   Seite 108           Der Hochwasserschutz eines Gebietes ist zu den zwingenden Grün­den des öffentlichen Interesses zu rechnen, für die gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG eine Abwei­chung von § 34 Absatz 2 zugelassen werden kann, wenn gleichzeitig zumutbare Alternativen mit geringeren Beeinträchtigungen nicht gegeben sowie die zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes NATURA 2000 notwendigen Maßnahmen gemäß § 34 Abs. 5 BNatSchG vorgesehen sind.
Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt:

4.5    Wir gehen davon aus, dass die unter 1. von uns genannten Objekte Alternativen im o.g. Sinn sind. Daher ist die folgenden Aussagen zu überprüfen.

Heft 7.2  Seite 121            8.2 Alternativprüfung
Zumutbare Alternativen, mit welchen der mit dem Projekt verfolgte Zweck  im Sinn des § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG an anderer Stelle oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen wäre, sind nicht gegeben.

4.6    Ökologische Durchgängigkeit

Heft 1  Seite 13/14                        Alle grünen HRB werden so errichtet, dass die ökologische Durchgängigkeit bis zum Erreichen des Regeleinstaus gegeben bleibt.

Die ökologische Durchgängigkeit des 18 m langen Tunnels zweifeln wir an. Es gilt hier das gleiche, was in HPI-Report ( Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft Weimar ) Nr. 36 Seite 2 zum HRB Meisdorf geschrieben wurde :  

"Ökologisch durchgängige Bauwerke dieser Größenord­nung sind in Deutschland bisher nicht realisiert worden. Es wird also in gewisser Weise Neuland betreten."

4.7    Ablagerung vor dem Damm nach einem Hochwasser

In Heft 1 Seiten 24 – 25 wird die Schlammablagerung nach einem HQ 100 mit durch­schnittlich 1,4 mm angegeben. Das heißt aber, dass es kurz vor dem Damm auch wesent­lich mehr sein können. Das zerstört die Vegetation. Außerdem kann es sich dabei um toxi­sches Material aus dem Altbergbau handeln, wozu u.a. noch Quecksilber gehört.

Heft 7.1    Seite 115                      Für den Einstau von HQ100 wurde eine mittlere Ablage­rungshöhe im Stauraum von 0,5 mm ermittelt. Setzt man den Mittelwert der ermittelten Auflandungs­höhen für HQ10 – HQ100 an, ergibt sich die „mittlere theoretische Auflandungshöhe“ von nur 1,4 mm/a.

Es fehlen Aussagen, wie das Schwemmgut vor dem Damm nach einem Hochwasser beseitigt wird.

4.8    Probestau

Heft 1 Seite 130 …………Auf dieser Grundlage wird folglich kein „künstlich erzeugter“ Probestau vorgenommen. Vielmehr erfolgt der auch hier vorgeschriebene Probestau anhand eines oder verteilt auf mehrere geeignete Hochwasserereignisse.
    Ein „künstlich erzeugter“, als Probestau deklarierter Einstau auf ¾ der Gesamthöhe des Vollstaus kommt vorliegend zudem schon aus technischen und wasserwirtschaftlichen Gründen nicht in Be­tracht: Es wäre eine Menge von 1,4 Mio m³ Wasser erforderlich. Für diese Menge würde bei Mittel­wasserabfluss ohne Abgabe eine Einstaudauer von 45 Tagen benötigt werden. Mit der erforderlichen Abgabe in den Unterlauf der Selke würden schätzungsweise sogar ca. 70 Tage benötigt werden.

Es gibt keine Aussage, wie ein Probestau ablaufen könnte und wie sich dieser auf die Natur auswirken würde.

Für den Betrieb des HRB wird eine maximale Einstaudauer von 10 Tagen angegeben und dafür wurde die Auswirkung auf die Natur erkundet. Demgegenüber ist bei einem Probe­stau die Auswirkung viel gravierender und es muss dafür eine FFH-Untersuchung durchgeführt werden.

4.9    Kohärenzmaßnahmen

Heft 7.1 Seiten 144/145                Umfangreiche Maßnahmen zum Erhalt der Kohärenz inner­halb des UGs und mit dem angrenzenden FFH-Gebiet „Selke und Bode im Harzvorland“ sind vorge­sehen. Alle Maßnahmen sind in FFH-Verträglichkeitsstudie, Heft 7.2 in der Fassung der 1. Planergän­zung detailliert beschrieben.
    Als Kohärenzmaßnahmen außerhalb des UGs ist die Revitalisierung der Selke bei Gatersleben (E 1 neu, KOH-Maßnahme 5) und die Umwandlung von Intensiv-Acker in eine magere Flachland­mähwiese (LRT 6510) bei Ermsleben (E 2 neu, KOH-Maßnahme 6) vorgesehen.

Die vorgesehenen Kohärenzmaßnahmen scheinen uns nicht ausreichend zu sein. Geht man davon aus, dass es sich bei der Selke oberhalb von Straßberg um einen oberen Mittellauf­abschnitt handelt, der eine wesentlich höhere ökologische Wertigkeit besitzt, als der Unter­lauf bei Gatersleben, so muss schon aus diesem Grund die Revitalisierungsmaßnahme einen entschieden größeren Umfang bekommen. Der Intensiv-Acker bei Ermsleben ist nicht lokalisiert; die für das HRB Ermsleben vorgesehene Fläche steht dafür nicht zur Verfügung.

Z.B. ist die Wasserqualität für Westgroppe und Bachneunauge bei Hoym nicht optimal. Insbesondere sehen wir die in den Punkten 4.5 bis 4.8. angesprochenen Probleme bei der Festlegung der Kohärenzmaßnahmen unberücksichtigt. Es ist zu untersuchen, ob und wel­che Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu fordern sind.

Der Managementplan für das FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ und den dazugehörigen Ausschnitt des EU-SPA „Nordöstlicher Unterharz“ listet eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung des FFH-Gebietes auf, mit denen ein Ausgleich oder Ersatz geschaffen werden muss.

Die Aussage zum Managementplan in der vorliegenden Planung

Heft 7.2  Seite 121            Zudem ist auf den Managementplan für das FFH-Gebiet zu verwei­sen, welcher das gegenständliche Vorhaben – eingebettet in das naturschutzfachliche Gesamtkonzept für die Selke – aus genau diesen Gründen berücksichtigt.

ist unrichtig. Der Plan ist ausdrücklich ohne Berücksichtigung der geplanten Hochwasserschutzbauten erstellt worden.

Daher ist zu fordern, dass ein solcher Plan auch mit den vorgesehenen bzw. erforderlichen Kohärenzmaßnahmen erarbeitet wird.

5.     Kosten

Zu jedem seriösen Projekt gehört eine Aufstellung der Baukosten, der Planungs- und Folge­kosten – der Gesamtkosten. Es müssen Kosten und Nutzen gegenübergestellt, verglichen und abgewogen werden können, was mit den folgenden Zahlenangaben völlig unmöglich ist.

Heft 1   Seiten 12/13
Das Hochwasser im April 1994 führte drastisch vor Augen, welche Defizite beim Hochwasser­schutz im Selketal bestehen. Entlang der Selke entstanden infolge des Hochwassers 1994 (erfasste) Schäden in Höhe von rd. 27,4 Mio. €.
    Das Schadenspotential für die Selke wird aktuell auf rund 728.393 € (jährlicher mittlerer Scha­denserwartungswert) geschätzt (vgl. [32] [33]).

Daher ist eine Aufstellung aller Kosten zu fordern.

6.     Tourismus

Ein Rückhaltebecken hat in keinem Zustand einen touristischen "Wert"; nach einem Hoch­wasser, wenn Schlamm und Schwemmgut vor dem Damm liegen, höchstens für den "Katatrophentourismus". Deshalb sind die folgenden Sätze in Zusammenarbeit mit einem Tou­ristik-Fachmann zu überarbeiten.

Heft 1   Seite 34                 Das zur Zulassung beantragte Vorhaben steht zu diesen Grundsätzen der Raumordnung nicht in Widerspruch. Vielmehr ist das geplante HRB aufgrund der besonderen Konzeption und Konstruktion (Kombinationsbauwerk und Einbindung des Durchlasses für die Trasse der Selketalbahn in das Dammbauwerk) sogar selbst geeignet, in Übereinstimmung mit den maßgeb­lichen Grundsätzen der Raumordnung für einen technischen und touristischen "Anziehungspunkt" zu sorgen. 

Heft 7.1   Seite 175           Darüber hinaus kann die Einstaufläche im Betriebsfall zu einem Attraktionspunkt für Touristen werden. Gleichzeitig wird die touristische Erschließung des Gebietes behindert, da die Selketalbahn nicht mehr verkehren kann und der Selkestieg nur auf einer Umleitung begehbar ist. 

Heft 1    Seite 13/14          Die Dammgestaltungen passen sich in die Landschaften ein, um sowohl das Landschaftsbild als auch den Tourismus als Wirtschaftsfaktor in der Region nicht nachteilig zu beeinflussen.

Wir möchten noch einmal unsere Überzeugung betonen, dass das HRB Straßberg für den Hochwasserschutz im Selketal unverzichtbar und an der am besten geeigneten Stelle errichtet werden soll.

Unsere Einwendungen tragen wir vor mit der Absicht, ein Bauwerk entstehen zu lassen, das in allen Belangen ein Optimum darstellt. Deshalb bitten wir das Landesverwaltungsamt unsere Einwendungen zu prüfen und in der Genehmigung entsprechende Änderungsauf­träge bzw. Auflagen zu erteilen.

Name

Vorname

Beruf

Adresse

Unterschrift

Jahn

Norbert

Arzt

(erster Sprecher)

06449 Aschersleben

Siedlungsweg 9 OT Westdorf

 

Mahlo

Detlef

Rentner

(Geschäftsführer)

06493 Ballenstedt

Wallstr. 20

 

 Anlage :       Unsere Einwendungen vom 26. Mai 2014

 


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