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Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt hatte aufgerufen zu Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan. In diesem Plan werden als Vorranggebiete für Hochwasserschutz die Stauflächen von vorhandenen und geplanten Hochwasserrückhaltebecken festgelegt - also auch von Meisdorf.

Im Widerspruch dazu steht in diesem Plan:
"Ziel ist die Wiederherstellung einer ökologischen Durchgängigkeit für die Arten der Fließgewässer sowie der Erhalt seltener und gefährdeter Lebensräume und deren Pflanzen- und Tierarten. Zu diesen Fließgewässern gehören .. Selke ....."
"Im Bereich der Selke sind das unverbaute natürliche Mittelgebirgsflußsystem einschließlich der Zuflüsse, die an z.T. steilen Felshängen stockenden Laubwälder sowie die wertvollen naturnahen Auen-, Hang- und Plateauwälder aller Altersstadien mit den entsprechenden charakteristischen Tier- und Pflanzenarten zu schützen."
Die Bürgerinitiative hat (10. Dez. 2009) eine Stellungnahme abgegeben, die auf diesen Widerspruch hinweist.
Der Bau der Hochwasserrückhaltebecken im Selketal  ist mit den geltenden Gesetzen unvereinbar.
Deshalb müssen die Alternativen umgesetzt werden.


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