Planung
Rückhaltebecken
Meisdorf
andere Objekte
Mit der
"Gemeinsamen Erklärung" könnte sich die Situation verändern.
Die von uns vorgeschlagenen Alternativen
HRB Uhlenbach,
HRB Lange Wiese und
HRB Ermsleben
"empfiehlt der Runde Tisch zur fachlichen und rechtlichen
Prüfung";
"mit möglichst geringer technischer Ausprägung
innerörtlichen
Hochwasserschutzes"
(Das bezieht sich vor allem auf Maßnahmen in
der Ortslage Meisdorf.)Das HRB Meisdorf ist
fertig projektiert, allerdings sind auch schwerwiegende
Verstöße gegen Naturschutzrecht nachgewiesen.
Dagegen sind unsere Vorschläge noch auf einem wesentlich
geringeren Planungsstand.
Der Talsperrenbetrieb (TSB) soll dafür die Planung in
Auftrag geben um die Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
Wir haben die nicht unbegründete Hoffnung, daß in dem
Vergleich unsere Vorschläge ausreichenden Hochwasserschutz
bieten und damit den Bau des HRB Meisdorf unnötig
machen.
Beim TSB soll ein Beirat gegründet
werden. In diesem haben wir hoffentlich die Möglichkeit, die
Planungsschritte zu begleiten.
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Diese 3 Bilder hat der TSB erarbeitet.
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allgemeine Grundlagen
Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, in der
auch das Land Sachsen-Anhalt mitarbeitet, hat
Empfehlungen herausgegeben.
Darin wird gewarnt: |
Die Empfehlungen und die
Norm gehen zwar von dem
Schutzziel HQ 100 aus, legen eine differenzierte
Auftragsgestaltung nahe.
1994 ist bei einem HQ 200 kein Mensch direkt zu
Schaden gekommen.
Deshalb kann der Schutz
von Menschenleben praktisch gleichberechtigt mit den
anderen schützenswerten Interessen der Menschen gesehen
werden. |
in Ziff. 3.1
"Technischer Hochwasserschutz wird von der
Bevölkerung häufig als absoluter Schutz empfunden,
so daß die früher vorhandene Eigenvorsorge gegen
Hochwasser verlernt wird und das Schadenspotential
anwächst. Auf diese Weise kann es in den geschützten
Gebieten zu den größten Hochwasserschäden kommen." |
in Ziff. 4.3.1
Grundsätze zur Bemessung von
Hochwasserschutzanlagen:
Überschwemmungsgebiete sollen grundsätzlich von
Bebauung freigehalten werden. Zum Schutz bestehender
Bebauung ist folgendes zu berücksichtigen:
Neue Deiche, Hochwasserschutzmauern sowie
Schutzanlagen für die Hochwasserrückhaltung dürfen
nur zum Schutz vorhandener Siedlungen und wichtiger
Anlagen gebaut werden, soweit es im überwiegend
öffentlichen Interesse erforderlich ist.
Vor dem Bau von Hochwasserschutzanlagen ist zu
prüfen, ob das Hochwasserrisiko nicht durch eine
Hochwasser angepasste Gestaltung reduziert werden
kann, so dass Hochwasserschutzanlagen nicht
erforderlich sind.
Verloren gehender natürlicher Retentionsraum ist
grundsätzlich zeitgleich auszugleichen.
Handlungsempfehlung:
Bemessung von Hochwasserschutzanlagen nach
Randbedingungen des Einzelfalles:
Grundlage für die Bemessung von
Hochwasserschutzanlagen muß eine Risikopartnerschaft
von zuständiger Verwaltung und Betroffenen sein,
verbunden mit einem Existenzschutz z.B. durch eine
Versicherung.
Die Bemessung von örtlichen Hochwasserschutzanlagen
sollte sich nach den Randbedingungen des
Einzelfalles richten, orientiert an den
Hochwasserschadenspotentialen und der gefährdeten
Bevölkerung. |
www.lawa.de
Über alle Gesetze und
Rechtsfragen zum Wasserrecht informiert die Grüne
Liga
www.wrrl-info.de |
Die DIN
19700-12 Stauanlagen,
Hochwasserrückhaltebecken
hat die Zielstellung eines Schutzgrades von HQ 100,
dieses aber nicht bedingungslos, sondern ...... |
4.1.1 Ziel der
Hochwasserrückhaltung
Ziel der Schutzmaßnahme durch Hochwasserrückhaltebecken
ist, die für die Unterlieger schadensträchtigen
Hochwasserereignisse zu reduzieren. Bei der Festlegung
des Schutzzieles sind wirtschaftliche und ökologische
Gesichtspunkte sowie Möglichkeiten der
Hochwasservorsorge zu berücksichtigen.
4.2.3 Hochwasserschutz (Hochwasserbemessungsfall 3)
Die Bemessung des gewöhnlichen Hochwasserrückhalteraumes
nach Hochwasserbemessungsfall 3 (BHQ3) unterliegt den
regional geprägten Anforderungen an den Schutz von
Bebauung und Objekten oder dem Ausgleich der
Wasserführung. ... |
Ohne Beachtung dieser beiden
Papiere und unserer Einwände und Alternativen
wurden zwei Hochwasserrückhaltebecken im Selketal geplant: |
Um künftig
solche Schäden
zu vermeiden, hat die Landesregierung
über den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und
Wasserwirtschaft ein Planungsbüro in Dresden damit
beauftragt, eine Studie mit Untersuchungen und
Vorschlägen zur Erzielung des Schutzes vor einem
100-jährigen Hochwasser zu erarbeiten.
In dieser Studie aus dem Jahr 1999 und Ergänzung aus dem
Jahr 2000 werden zwar verschiedene Varianten betrachtet,
aber aus rein wasserbau-fachlicher Sicht wird dem Bau von
zwei Hochwasser-Rückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf bescheinigt, die einzige Möglichkeit zu sein,
den Schutz vor einem HQ 100 zu gewährleisten. |
Die
Aufgabenstellung an die Planer war offensichtlich, in
den Orten an der Selke den Schutz vor einem HQ 100
ausschließlich mit wasserbaulichen
Maßnahmen zu erreichen, ohne andere Belange wie den
Naturschutz und die Tourismuswirtschaft als einer
wichtigen wirtschaftlichen Grundlage für die Bevölkerung berücksichtigen
zu müssen.
Im Ministerium ist das Referat 25 für den
Hochwasserschutz zuständig. Es liegt die Vermutung nahe,
daß das Referat 23 (Naturschutz) in der gleichen
Abteilung nicht in die Planung einbezogen wurde.
Dadurch wurden die Konflikte provoziert, die
uns als Bürgerinitiative zu Kritikern dieses Vorhabens
machten.
Es wäre besser und auch möglich gewesen, wenn der
Auftrag etwa gelautet hätte:
Erarbeitung von
Vorschlägen, welcher Hochwasserschutz erreichbar ist bei
gleichzeitigem Schutz der Natur und der Landschaft. |
Auf der
Grundlage der Studie erarbeitete der LHW für die
Landesregierung den HOCHWASSERAKTIONSPLAN SELKE
.
Er schließ mit der Aussage:
Das Kernstück für den Hochwasserschutz im Selkegebiet ist die Schaffung von
Voraussetzungen zum Rückhalt von Wasser durch den Bau der RHB
(Rückhaltebecken)
Straßberg und
Meisdorf.
Die ökonomischen bzw. ökologischen Parameter stellen hier ein Optimum dar. |
Diese Aussage wird in dem Plan nur behauptet und ist bis heute
nicht bewiesen worden.
Die Bürgerinitiative ist sich sicher, daß sie falsch
ist.
Unter Einbeziehung und Realisierung unserer Vorschläge ist ein
vergleichbarer Hochwasserschutz zu erreichen. Unsere
Vorschläge wurden zwar dem Ministerium und dem LHW
unterbreitet, aber nie ernsthaft diskutiert oder
geprüft.
Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, bei dem
nicht nur die Argumente des Hochwasserschutzes, sondern
alle relevanten Gesichtspunkte zu betrachten sind, wurde
verweigert.
Unsere Alternativen im einzelnen:
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Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf
Bei anderen HRB sind ebenfalls massive Eingriffe in die
Natur anzunehmen.
Deren Akzeptanz unterliegt einer detialierten
Beurteilung aller Faktoren. |
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Rückhaltebecken bei Glashütte |
Wie sehr sich “Fachleute” irren können, zeigt z.B. :
Bei dem Hochwasser 2002 in Sachsen wurde dieses
Rückhaltebecken zerstört
,
obwohl es für "in Ordnung" befunden worden war
.
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Für das HRB Wippra wurde
2006 das Planfeststellungsverfahren eröffnet und ist
bisher nicht abgeschlossen worden.
http://rueckhaltebecken-lsa.de/projektstandorte/wippra.php |
Stellungnahme des NABU Sachsen-Anhalt
vom 7.04.2006:
Der NABU
lehnt das geplante Vorhaben aus naturschutzfachlicher
Sicht ab. Insbesondere sind mit erheblichen Auswirkungen
auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und deren
Lebensräume zu erwarten. Das Projekt ist gemäß Artikel 6 FFH-Richtlinie nicht mit den Erhaltungszielen vereinbar
und damit unverträglich. Die Darstellung des Ausgleichs-
und Ersatzkonzeptes ist nicht schlüssig und damit nicht
nachvollziehbar.
Trotzdem ist der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt
worden, weil mit einem positiven Bescheid für diese
Maßnahme gerechnet wird und weil sie im öffentlichen
Interesse sei.
Die Argumente des NABU wurden also nicht
berücksichtigt und der Schutz der Natur liegt
anscheinend nicht im öffentlichen Interesse. |
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Im
Ost-Erzgebirge wurde 2006 das HRB Lauenstein im
Müglitztal fertiggestellt. |
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Dieses HRB
ist konzipiert für gesteuerten Dauerstau.
Bei einem
Einzugsgebiet von 38 km² hat es einen Stauraum
von 5,19 Mio m³.
Es ist für ein HQ 200 ausgelegt.
Die Baukosten betrugen 38,7 Mio €.
Foto: Prof. Dr. Würzberg |
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Ebenfalls
im
Ost-Erzgebirge - im Bielatal
bei Altenberg ist ein sehr großes HRB geplant. |
Für dieses HRB wurde das
Planfeststellungsverfahren eröffnet, aber wohl wegen
ebenso gravierender Mängel bei der Untersuchung und
Auswertung naturschutzfachlicher Belange nicht
abgeschlossen.
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Als
weiteres HRB
im Ost-Erzgebirge ist im Pöbeltal das HRB Niederpöbel im
Bau. |
Welche Folgen der Bau
eines solchen Dammes hat, kann man gegenwärtig im
Osterzgebirge sehen. Hier wurde unweit von Schmiedeberg
mit der Bauvorbereitung eines Dammes für ein
Hochwasserrückhaltebecken im Pöbeltal begonnen. Wie im
Selketal handelt es sich um ein Trockenbecken, das nur
bei Hochwasser mehr oder weniger gefüllt wird. Das
Ausmaß dieses Beckens ist mit der im Selketal geplanten
Anlage vergleichbar:
Rückhaltevolumen des Beckens im Pöbeltal ca. 1,1 Mio. m³. |
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Foto: Prof. Dr. Würzberg - im Jahr
2011 |
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Der Pöbelbach ist ein
Nebenfluss der Weißeritz, die während des
Augusthochwassers im Jahr 2002 Teile der Innenstadt von
Dresden überschwemmte. Die im Pöbeltal geplante Maßnahme
ist Teil eines Hochwasserschutzkonzeptes, durch das
solche verheerenden Überschwemmungen künftig verhindert
werden sollen. Dem berechtigten Wunsch der Bevölkerung,
vor derartigen Katastrophen geschützt zu werden, soll
mit einer Reihe solcher Anlagen entsprochen werden. Es
ist allerdings aus den hier gezeigten Fotos ersichtlich,
welcher Preis dafür gezahlt werden muss. Nach einem
Zeitungsbericht (Dresdner Neueste Nachrichten vom
22.01.2011) wurden im Pöbeltal insgesamt ca. 7 ha Wald
abgeholzt. Man kann erkennen, dass im Bereich der
Baustelle bereits durch den Holzeinschlag die
ursprüngliche Vegetation zerstört werden musste.
Außerdem wird in unmittelbarer Nähe zur Baustelle ein
Steinbruch angelegt, in dem das Material für den Dammbau
gewonnen werden soll. Eine weitere Inanspruchnahme der
natürlichen Umwelt wird damit erforderlich. Dazu ist
aber festzustellen, dass im Hinblick auf die natürliche
Ausstattung und auf die Bedeutung für den Tourismus das
Pöbeltal nicht vergleichbar ist mit dem Selketal, das
eine wesentlich größere Schutzwürdigkeit hat. Wenn man
diese Bilder von der Baustelle im Pöbeltal gedanklich
auf das Selketal überträgt, so ist ersichtlich, dass es
sich mit dem Bau des geplanten Absperrdammes nicht um
eine kleinere, harmlose Baumaßnahme handeln wird.
Prof. Dr. Würzberg |
Im August 2013 ist dieser Damm immer
noch nicht fertig ! |
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