Planung                                     Rückhaltebecken Meisdorf                      andere Objekte
 
Mit der "Gemeinsamen Erklärung" könnte sich die Situation verändern.
Die von uns vorgeschlagenen Alternativen
HRB Uhlenbach,   
HRB Lange Wiese  
 und     
HRB Ermsleben
 
"empfiehlt der Runde Tisch zur fachlichen und rechtlichen Prüfung";
"mit möglichst geringer technischer Ausprägung innerörtlichen
Hochwasserschutzes"
(Das bezieht sich vor allem auf Maßnahmen in der Ortslage Meisdorf.)

Das HRB Meisdorf ist fertig projektiert, allerdings sind auch schwerwiegende Verstöße gegen Naturschutzrecht nachgewiesen.
Dagegen sind unsere Vorschläge noch auf einem wesentlich geringeren Planungsstand.
Der Talsperrenbetrieb (TSB) soll dafür die Planung in Auftrag geben um die Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Wir haben die nicht unbegründete Hoffnung, daß in dem Vergleich unsere Vorschläge ausreichenden Hochwasserschutz bieten und damit den Bau des HRB Meisdorf unnötig machen.

Beim TSB soll ein Beirat gegründet werden. In diesem haben wir hoffentlich die Möglichkeit, die Planungsschritte zu begleiten.

Diese 3 Bilder hat der TSB erarbeitet.


allgemeine Grundlagen

Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, in der  auch das Land Sachsen-Anhalt mitarbeitet, hat Empfehlungen herausgegeben.
                  Darin wird gewarnt:
Die Empfehlungen  und die Norm  gehen zwar von dem Schutzziel HQ 100 aus, legen eine differenzierte Auftragsgestaltung nahe.
1994 ist bei einem HQ 200 kein Mensch direkt zu Schaden gekommen.
Deshalb kann der Schutz von Menschenleben praktisch gleichberechtigt mit den anderen schützenswerten Interessen der Menschen gesehen werden.
in Ziff. 3.1
"Technischer Hochwasserschutz wird von der Bevölkerung häufig als absoluter Schutz empfunden, so daß die früher vorhandene Eigenvorsorge gegen Hochwasser verlernt wird und das Schadenspotential anwächst. Auf diese Weise kann es in den geschützten Gebieten zu den größten Hochwasserschäden kommen."
in Ziff. 4.3.1
Grundsätze zur Bemessung von Hochwasserschutzanlagen:
Überschwemmungsgebiete sollen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. Zum Schutz bestehender Bebauung ist folgendes zu berücksichtigen:
Neue Deiche, Hochwasserschutzmauern sowie Schutzanlagen für die Hochwasserrückhaltung dürfen nur zum Schutz vorhandener Siedlungen und wichtiger Anlagen gebaut werden, soweit es im überwiegend öffentlichen Interesse erforderlich ist.
Vor dem Bau von Hochwasserschutzanlagen ist zu prüfen, ob das Hochwasserrisiko nicht durch eine Hochwasser angepasste Gestaltung reduziert werden kann, so dass Hochwasserschutzanlagen nicht erforderlich sind.
Verloren gehender natürlicher Retentionsraum ist grundsätzlich zeitgleich auszugleichen.

Handlungsempfehlung:
Bemessung von Hochwasserschutzanlagen nach Randbedingungen des Einzelfalles:
Grundlage für die Bemessung von Hochwasserschutzanlagen muß eine Risikopartnerschaft von zuständiger Verwaltung und Betroffenen sein, verbunden mit einem Existenzschutz z.B. durch eine Versicherung.
Die Bemessung von örtlichen Hochwasserschutzanlagen sollte sich nach den Randbedingungen des Einzelfalles richten, orientiert an den Hochwasserschadenspotentialen und der gefährdeten Bevölkerung.

    www.lawa.de

Über alle Gesetze und Rechtsfragen zum Wasserrecht informiert die Grüne Liga
     www.wrrl-info.de

Die DIN 19700-12 Stauanlagen,
Hochwasserrückhaltebecken

hat die Zielstellung eines Schutzgrades von HQ 100,
dieses aber nicht bedingungslos, sondern ......
4.1.1 Ziel der Hochwasserrückhaltung
Ziel der Schutzmaßnahme durch Hochwasserrückhaltebecken ist, die für die Unterlieger schadensträchtigen Hochwasserereignisse zu reduzieren. Bei der Festlegung des Schutzzieles sind wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte sowie Möglichkeiten der Hochwasservorsorge zu berücksichtigen.

 4.2.3 Hochwasserschutz (Hochwasserbemessungsfall 3)
Die Bemessung des gewöhnlichen Hochwasserrückhalteraumes nach Hochwasserbemessungsfall 3 (BHQ3) unterliegt den regional geprägten Anforderungen an den Schutz von Bebauung und Objekten oder dem Ausgleich der Wasserführung. ...

Ohne Beachtung dieser beiden Papiere und unserer Einwände und Alternativen
wurden zwei Hochwasserrückhaltebecken im Selketal geplant:

 

Um künftig solche Schäden zu vermeiden, hat die Landesregierung über den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft ein Planungsbüro in Dresden damit beauftragt, eine Studie mit Untersuchungen und Vorschlägen zur Erzielung des Schutzes vor einem 100-jährigen Hochwasser zu erarbeiten.

In dieser Studie aus dem Jahr 1999 und Ergänzung aus dem Jahr 2000 werden zwar verschiedene Varianten betrachtet, aber aus rein wasserbau-fachlicher Sicht wird dem Bau von zwei Hochwasser-Rückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf bescheinigt, die einzige Möglichkeit zu sein, den Schutz vor einem HQ 100 zu gewährleisten.
Die Aufgabenstellung an die Planer war offensichtlich, in den Orten an der Selke den Schutz vor einem HQ 100 ausschließlich mit wasserbaulichen Maßnahmen zu erreichen, ohne andere Belange wie den Naturschutz und die Tourismuswirtschaft als einer wichtigen wirtschaftlichen Grundlage für die Bevölkerung berücksichtigen zu müssen.

Im Ministerium ist das Referat 25 für den Hochwasserschutz zuständig. Es liegt die Vermutung nahe, daß das Referat 23 (Naturschutz) in der gleichen Abteilung nicht in die Planung einbezogen wurde.
 
Dadurch wurden die Konflikte provoziert, die uns als Bürgerinitiative zu Kritikern dieses Vorhabens machten.

Es wäre besser und auch möglich gewesen, wenn der Auftrag etwa gelautet hätte:
Erarbeitung von Vorschlägen, welcher Hochwasserschutz erreichbar ist bei gleichzeitigem Schutz der Natur und der Landschaft.
Auf der Grundlage der Studie erarbeitete der LHW für die Landesregierung den HOCHWASSERAKTIONSPLAN SELKE  .
Er schließ mit der Aussage:

Das Kernstück für den Hochwasserschutz im Selkegebiet ist die Schaffung von Voraussetzungen zum Rückhalt von Wasser durch den Bau der RHB
(Rückhaltebecken) Straßberg und Meisdorf.
Die ökonomischen bzw. ökologischen Parameter stellen hier ein Optimum dar.
Diese Aussage wird in dem Plan nur behauptet und ist bis heute nicht bewiesen worden.
Die Bürgerinitiative ist sich sicher, daß sie falsch ist.


Unter Einbeziehung und Realisierung unserer Vorschläge ist ein vergleichbarer Hochwasserschutz zu erreichen. Unsere Vorschläge wurden zwar dem Ministerium und dem LHW unterbreitet, aber nie ernsthaft diskutiert oder geprüft.

Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, bei dem nicht nur die Argumente des Hochwasserschutzes, sondern alle relevanten Gesichtspunkte zu betrachten sind, wurde verweigert.
Unsere Alternativen im einzelnen:  

 


Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf

Nach den uns zur Kenntnis gekommenen Informationen soll das geplante Hochwasserrückhaltebecken bei Meisdorf etwa so aussehen:  Der Damm wird ca. 17 m hoch, wird eine Kronenbreite von ca. 122 m und eine Länge - in Fließrichtung - von ca. 108 m haben. Dabei soll die Selke durch einen ca. 50 m langen Tunnel fließen.
Außerdem soll die Selke vor und hinter dem Damm jeweils auf einer Länge von ca. 500 m technisch ausgebaut, also kanalisiert werden.

Die Bezeichnung als "Grünes Becken mit ökologischem Gerinne"  und das Bild mit der Simulation des Staudammes sollen seine Naturverträglichkeit suggerieren.
http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/projektstandorte/meisdorf.php
 
          
Welche Schäden ein solcher Damm für die Natur und den Tourismus anrichtet, sehen Sie auf den beiden Seiten.
Bei Straßberg ist ein zweites Rückhaltebecken geplant. http://rueckhaltebecken-lsa.de/projektstandorte/strassberg.php Dieses HRB zerstört ebenso wie das bei Meisdorf ein sehr wertvolles Naturschutzgebiet.
Deshalb : Erst wenn alle Alternativen realisiert sind und dann noch weitere Hochwasserschutzmaßnahmen für den elementaren Schutz von Menschenleben erforderlich sein sollten, könnte der Bau dieses HRB toleriert werden.

Um eine ungefähre Vorstellung davon zu geben, wie etwa das Selketal
nach dem Bau des Dammes aussehen könnte, zeigen wir hier zwei Beispiele.
 

   Das  HRB Angelroda   im Vorland des Thüringer Waldes wurde 2010 fertiggestellt    (Fotos von Andreas Krug     )

 

Die Talsperre Mandelholz
= das HRB Kalte Bode
Es gibt bisher im Harz kein mit dem Meisdorfer  vergleichbares HRB, denn dieses HRB wird mit einem Dauerstau betrieben, der auch der Energiegewinnung dienen soll.

Nur das darüber hinausgehende Volumen dient dem Hochwasserschutz. Insofern ist es mit dem HRB Meisdorf vergleichbar :
Es stehen dort keine Bäume, nur Buschwerk.
Der Damm ist "grün", aber nur mit Gras und Kräutern bewachsen.
Der Damm bildet eine ökologische Sperre.

andere Objekte
 

Bei anderen HRB sind ebenfalls massive Eingriffe in die Natur anzunehmen.
Deren Akzeptanz unterliegt einer detialierten Beurteilung aller Faktoren.

 
Rückhaltebecken bei Glashütte Wie sehr sich “Fachleute” irren können, zeigt z.B. :
 Bei dem Hochwasser 2002 in Sachsen wurde dieses Rückhaltebecken  zerstört  , obwohl es für "in Ordnung" befunden worden war  .
 

Für das HRB Wippra wurde 2006 das Planfeststellungsverfahren eröffnet und ist bisher nicht abgeschlossen worden. http://rueckhaltebecken-lsa.de/projektstandorte/wippra.php Stellungnahme des NABU  Sachsen-Anhalt vom 7.04.2006:
Der NABU lehnt das geplante Vorhaben aus naturschutzfachlicher Sicht ab. Insbesondere sind mit erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume zu erwarten. Das Projekt ist gemäß Artikel 6 FFH-Richtlinie nicht mit den Erhaltungszielen vereinbar und damit unverträglich. Die Darstellung des Ausgleichs- und Ersatzkonzeptes ist nicht schlüssig und damit nicht nachvollziehbar.
Trotzdem ist der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt worden, weil mit einem positiven Bescheid für diese Maßnahme gerechnet wird und weil sie im öffentlichen Interesse sei.
Die Argumente des NABU wurden also nicht berücksichtigt und der Schutz der Natur liegt anscheinend nicht im öffentlichen Interesse.
 

Im Ost-Erzgebirge wurde 2006 das HRB Lauenstein im Müglitztal fertiggestellt. Dieses HRB ist konzipiert für gesteuerten Dauerstau.
Bei einem Einzugsgebiet von 38 km² hat es einen Stauraum
von 5,19 Mio m³.
Es ist für ein HQ 200 ausgelegt.
Die Baukosten betrugen 38,7 Mio €. 

Foto: Prof. Dr. Würzberg

 

Ebenfalls im Ost-Erzgebirge - im Bielatal bei Altenberg ist ein sehr großes HRB geplant. Für dieses HRB wurde das Planfeststellungsverfahren eröffnet, aber wohl wegen ebenso gravierender Mängel bei der Untersuchung und Auswertung naturschutzfachlicher Belange nicht abgeschlossen.  

Als weiteres HRB im Ost-Erzgebirge ist im Pöbeltal das HRB Niederpöbel im Bau. Welche Folgen der Bau eines solchen Dammes hat, kann man gegenwärtig im Osterzgebirge sehen. Hier wurde unweit von Schmiedeberg mit der Bauvorbereitung eines Dammes für ein Hochwasserrückhaltebecken im Pöbeltal begonnen. Wie im Selketal handelt es sich um ein Trockenbecken, das nur bei Hochwasser mehr oder weniger gefüllt wird. Das Ausmaß dieses Beckens ist mit der im Selketal geplanten Anlage vergleichbar:
Rückhaltevolumen des Beckens im Pöbeltal ca. 1,1 Mio. m³.
 

Foto: Prof. Dr. Würzberg - im Jahr 2011
 
  Der Pöbelbach ist ein Nebenfluss der Weißeritz, die während des Augusthochwassers im Jahr 2002 Teile der Innenstadt von Dresden überschwemmte. Die im Pöbeltal geplante Maßnahme ist Teil eines Hochwasserschutzkonzeptes, durch das solche verheerenden Überschwemmungen künftig verhindert werden sollen. Dem berechtigten Wunsch der Bevölkerung, vor derartigen Katastrophen geschützt zu werden, soll mit einer Reihe solcher Anlagen entsprochen werden. Es ist allerdings aus den hier gezeigten Fotos ersichtlich, welcher Preis dafür gezahlt werden muss. Nach einem Zeitungsbericht (Dresdner Neueste Nachrichten vom 22.01.2011) wurden im Pöbeltal insgesamt ca. 7 ha Wald abgeholzt. Man kann erkennen, dass im Bereich der Baustelle bereits durch den Holzeinschlag die ursprüngliche Vegetation zerstört werden musste. Außerdem wird in unmittelbarer Nähe zur Baustelle ein Steinbruch angelegt, in dem das Material für den Dammbau gewonnen werden soll. Eine weitere Inanspruchnahme der natürlichen Umwelt wird damit erforderlich. Dazu ist aber festzustellen, dass im Hinblick auf die natürliche Ausstattung und auf die Bedeutung für den Tourismus das Pöbeltal nicht vergleichbar ist mit dem Selketal, das eine wesentlich größere Schutzwürdigkeit hat. Wenn man diese Bilder von der Baustelle im Pöbeltal gedanklich auf das Selketal überträgt, so ist ersichtlich, dass es sich mit dem Bau des geplanten Absperrdammes nicht um eine kleinere, harmlose Baumaßnahme handeln wird.                                                                             Prof. Dr. Würzberg Im August 2013 ist dieser Damm immer noch nicht fertig !