Alternativen Kosten
mobiler HWS
individueller HWS
verbesserter
Versicherungsschutz
Unsere Vorschläge für einen
naturnahen und
effektiven Hochwasserschutz
Bauliche Maßnahmen :
Diese Vorschläge
stellen unseren derzeitigen Erkenntnisstand dar und sind
als unser Kommentar zu einer kleinen Anfrage an die
Landesregierung (KA 6/7349) auch dem Ministerium
bekannt. Wir arbeiten an deren Vervollkommnung.
Daher sind frühere Aussagen und Listen als Schritte auf
dem Wege zu einem alle Anforderungen berücksichtigenden
Maßnahmeplan zu sehen.
Von einer Untersuchung unserer Vorschläge ist uns nichts
bekannt und sie wurden auch nicht beantwortet, sie
wurden lediglich in Veranstaltungen des LHW ohne weitere
Begründung pauschal als unnötig oder undurchführbar
bezeichnet. |
Der
Minister schlug in seinem Antwortschreiben vor, das
Ergebnis der Genehmigungsverfahren abzuwarten. Wieso
sollten unsere Vorschläge, die bisher ignoriert wurden,
im Verfahren berücksichtigt werden ? Die
Bürgerbeteiligung erweist sich als ein rein formales
Verfahren.
Die von uns bisher vorgeschlagenen Maßnahmen ergänzen
wir hier. Dabei wurde von der technisch machbaren Größe
der Hochwasserschutzmaßnahmen in dem jeweiligen Gelände
ausgegangen. Aber die zu realisierende Größe muß unter
Berücksichtigung von Ökologie und Ökonomie festgelegt
werden. |
HRB
Katzsohlbach
Damm oberhalb des kleinen Teiches. Obwohl nicht im NSG
ist seine Inanspruchnahme für die Natur ein großer
Verlust. Dieses HRB ist erforderlich, wenn die
Vergrößerung des Mühlteiches für den Schutz
Güntersberges nicht ausreicht.
Mühlteich Güntersberge
Erhöhung des Dammes um ca. 1m. Der Bahndamm und die
Gebäude am Ufer werden nicht beeinträchtigt Mit seinem
großen Einzugsgebiet und der großen Teichfläche bietet
diese Volumenvergrößerung einen hohen Schutz für die
Unterlieger. |
HRB Straßberg
Genauere Berechnungen werden höchstwahrscheinlich
ergeben, dass das HRB kleiner werden kann.
Auch bei der vom LHW vorgesehenen Größe dieses HRB sind
Silberhütte, Alexisbad und der Siedlungen I.Hammer bis
Selkemühle nicht ausreichend geschützt.
Um die Bewohner auch vor einem HQ 100 schützen zu
können, sind diese Maßnahmen ein Kompromißangebot, denn
bei Katzsohlbach und Straßberg wird zur Erreichung des
o.g. Ziels die Natur ebenfalls geschädigt. |
Teiche
Von den insgesamt 28 Teichen im Bereich der Selke sind
vor allem die folgenden geeignet. Die anderen sollten
aber nicht vernachlässigt werden.
Frankenteich, Kiliansteich, Teufelsteich,
Fürstenteich
Der Franken-, Kilians-, Teufels- und Fürstenteich sind
schon vom LHW für den Hochwasserschutz vorgesehen.
Deshalb sollte ihr normaler Wasserstand - mindestens
aber ab Herbst - etwa 1 m unter dem Stauziel liegen, um
immer ein Volumen für einen plötzlichen Starkregen
bieten zu können.
Der Maliniusteich bildet den Abfluß aus Franken- und
Kiliansteich und muß dafür ertüchtigt werden. Das
Teichvolumen kann vor einem in den Vorhersagen
angekündigten Unwetter über die obengenannte Absenkung
hinaus weiter bis zu einem der Flora und Fauna der
Teiche verträglichen Maß verringert werden. Damit bieten
die Teiche einen wesentlichen Schutz für die Bewohner
des Selketals.
Ein Ausbau dieser Teiche würde nur einen geringen
weiteren Effekt bringen, weil ihr Einzugsgebiet sehr
klein ist. Da die Harzteiche wichtige ökologische
Funktionen erfüllen, steht eine komplette
Inanspruchnahme für den Hochwasserrückhalt überhaupt
nicht zur Debatte.
In der sogenannten "Informations"broschüre des
Talsperrenbetriebes wird trotzdem den Lesern die
Speichermöglichkeit der geleerten Harzteiche benannt –
jedoch ohne diesen Umstand zu verdeutlichen. Es ist zu
begrüßen, dass die Landesregierung hier nun öffentlich
zugibt, dass der Talsperrenbetrieb die Öffentlichkeit
falsch informiert hat. Denn durch die Nennung einer
Speichergröße mit der o.g. Zahl, die faktisch nicht
wirklich vorhanden ist, wird die Öffentlichkeit
regelrecht irregeführt. |
Die Bürgerinitiative
„Naturnaher Hochwasserschutz Selke“ hat immer wieder
gefordert, die Harzteiche in dem Umfang einzubeziehen,
in welchem dies ökologisch unschädlich ist.
Durch die Nutzung einer oberen Wasserlamelle von ca. 1-2
m Dicke bei allen Teichen wird ein wichtiger Beitrag zur
Hochwasserrückhaltung im Entstehungsgebiet geleistet.
Zusammen mit der bedeutenden Rückhaltemöglichkeit im
mittleren Abschnitt des Uhlenbachtales können sowohl die
nach wie vor bedrohten Orte Silberhütte und Alexisbad
als auch das untere Selketal und der Ort Meisdorf vor
einem HQ 100 ausreichend geschützt werden – und zwar
ohne ein naturzerstörerisches HRB Meisdorf.
Die ökologisch unschädliche Nutzung der oberen
Wasserschicht aller Teiche, die die Bürgerinitiative
seit langem fordert, muss deswegen um so deutlicher
betont werden, als der Talsperrenbetrieb sowohl in
seiner "Informations"broschüre (August 2011), Seite 4
als auch in der Zeitschrift "Der Harz" (5/2012) wider
besseres Wissen behauptet hat, die Vorstellungen der
Naturschützer würden zu einer ökologischen und
landschaftlichen Wüste bei den Harzteichen führen.
Verantwortungsloser kann man die Tatsachen gar nicht
verdrehen – denn eine ökologische Wüste wird ja gerade
vom LHW und dem TSB mit dem HRB Meisdorf geplant. |
HRB
Uhlenbach
Damm oberhalb der Aufbereitungsanlage zur Klärung der
Grubenwässer aus den Wasserlösungsstollen
Rückstaufläche bis an die B 242
|
Die Undurchführbarkeit wird vom
Landesamt für Geologie und Bergwesen nicht bestätigt.
Trotz HRB Straßberg erforderlich zum Schutz von
Silberhütte, Mägdesprung und der Siedlungen I. Hammer
bis Selkemühle Dieser Bereich hat keine hochwertige
Naturausstattung und keine touristischen Besonderheiten.
Der Hochwasserschutz für Güntersberge, Silberhütte und
Alexisbad findet hier stärkere Berücksichtigung. |
Lange Wiese Meisdorf
Damm vor dem ehemaligen Schwimmbad; Rückstau bis zum
Pegel
Der verbleibende Durchfluß entspricht dem in der
Selkestudie (Seite 90) genannten bordvollen Durchfluß.
|
Daher ist ein HRB bei Meisdorf
hochwasserschutztechnisch überflüssig und würde das NSG
Selketal zerstören.
Der Rückstau wird gebildet durch die um max. 4 m erhöhte
Straße.
Bei Durchführung aller o. g. Maßnahmen hat die Selke in
Meisdorf nur noch ein Durchflußvolumen aufzunehmen, das
mit der Kanalisierung der Selke im Ort aufgefangen
werden kann. Daher ist der Bau eines HRB bei Meisdorf
nicht gerechtfertigt, zumal es vor einem HW wie 1994 -
einem HQ 200 - nicht ausreichend schützen würde.
Wir schlagen hier als örtliche Maßnahme die
Kanalisierung der Selke vor, wenn nicht ein niedrigerer
Schutz in Kauf genommen werden soll; also anders als in
Gatersleben - weil es dort eine Alternative gibt; in
Meisdorf ist aber eine Umflutmulde nicht realisierbar.
|
Zusätzliche Möglichkeiten :
HRB Sauerbach
HRB Getel
nimmt die Wassermassen aus Ballenstedt auf (32 km²
Einzugsgebiet) Schutz vorwiegend für Hoym |
HRB Ermsleben
Mit einem das Tal abschließenden Damm, der bis 10 m
hoch gebaut werden kann, entsteht eine Retentionsfläche,
mit der sich der umfassendste Hochwasserschutz für alle
Unterlieger erreichen läßt.
Bei geringerer Höhe können stattdessen die HRB Sauerbach, Getel und B6n
gebaut werden.
Umflutmulde Reinstedt
1994 ist in dem offensichtlich ehemaligen Flußbett ein
Teil des Hochwassers geflossen. Dieses Flußbett ist
wieder herzurichten.
Am Ortseingang von Reinstedt werden zwei Sperrbauwerke errichtet, die bei
Hochwasser so gesteuert werden, dass die schadlos
durchleitbare Wassermenge durch den Ort und die darüber
hinausgehende Menge über die Umflutmulde fließt. Diese
Maßnahme verursacht von allen hier vorgeschlagenen die
geringsten Kosten. |
Umflutmulde
Gatersleben
folgt einem historischen Flußlauf und verläuft von einem
neu zu bauenden Wehr zwischen Hoym und Gatersleben, dann
westlich Gatersleben bis Hausneindorf und entlang des
Bahndammes bis zur Mündung in die Bode.
Die Mulde wird durch einen ca. 1,5 m hohen Deich gegen
den Ort Gatersleben (östlich) und den westlichen Rand
des Überschwemmungsgebietes von 1994 begrenzt.
HRB B 6 n
Diese zusätzlichen Möglichkeiten, wenn eine
der anderen nicht ausführbar ist. |
Erforderlich zum Schutz von Gatersleben vor einem HW aus
dem Entstehungsgebiet der Selkeaue
Diese Umflutmulde ist
deshalb sinnvoll, weil ein Starkregen nicht nur im Harz
niedergeht, wo er im HRB Ermsleben aufgefangen würde,
sondern wenn er in der Selkeaue niedergeht. Die Mulde
bietet wesentlich höheren Schutz als die Kanalisierung. |
Wir haben nie behauptet, dass unsere
Vorschläge weniger kosten werden, als die Planungen des LHW - aber wieviel kostet zerstörte Natur ?
Sie ist unbezahlbar !!!
Die veröffentlichten Angaben verdeutlichen die zu
erwartenden Kosten :
|
In
der Selkestudie des Dresdner Planungsbüros waren
die Baukosten geschätzt worden: |
Der
Hochwasserschutzkonzeption 2020 auf Seite 82
sind der Tabelle folgende Zahlen zu entnehmen |
Hochwasserrück-haltebecken
(HRB) |
|
Aktuelle Kostenansätze gesamt [Mio. €] |
Planungs-zeitraum |
Umsetzungs-zeitraum |
Straßberg |
20,2
Mio DM = 10,328 Mio € |
21,0 |
2004-2012 |
2014-2016 |
Meisdorf |
11,0
Mio DM = 5,624 Mio € |
11,5 |
2005-2013 |
2016-2018 |
also 1,00 DM = 1,00 € !
Wer weiß, wie sich die Baupreise weiter bis 2018
entwickeln werden. |
Im
Hochwasseraktionsplan Selke von 2002 werden die an der
Selke erfaßten Schäden mit 53,526 Mio DM = 27,367 Mio €
beziffert. Daraus zieht die Hochwasserschutzkonzeption
2020 die Schlußfolgerung : "Allgemein gilt, dass die
Schadenssummen der Hochwasserereignisse 1994 an Wipper
und Selke die Baukosten für die HRB im Harz um ein
Vielfaches übersteigen." - das sollte noch einmal
nachgerechnet werden !!!! |
Weitere unverzichtbare Maßnahmen sind :
In jedem Ort am Lauf der Selke hat es früher Mühlen gegeben. Die
Mühlteiche und -gräben dienten auch dem
Hochwasserschutz. Diese Bauwerke sind möglichst
wiederherzustellen. An ökologisch unbedenklichen Stellen
kann mit Turbinen Strom gewonnen und die Mühlteiche
können als Retentionsflächen genutzt werden.
-
der mobile Hochwasserschutz,
Den Gemeinden sind mobile Hochwasserschutz-Systeme zur
Verfügung zu stellen und die Wasserwehren daran
auszubilden.
Am 23. Sept. 2006 zeigten wir erprobte Systeme von 6
verschiedenen Firmen z.T. im praktischen Einsatz auf dem
Gelände des Schloßhotels Meisdorf. Sie sind schneller
aufgebaut und effektiver als Sandsäcke.
Eine Auswahl von Firmen, die Hochwasserschutz-Systeme
anbieten, finden Sie hier. |
-
der individuelle HWS
Hochwässer sind unvermeidbare Ereignisse an einem Fluss
- trotz aller Maßnahmen. Deshalb müssen die Bürger durch
Informationen über die Möglichkeiten des individuellen
Schutzes und ein effektives Frühwarnsystem auf die
unvermeidbare Gefahr hingewiesen werden.
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Besserer Versicherungsschutz
bei Hochwasser
Wer für seine Immobilie eine Gebäudeversicherung
abgeschlossen hat, ist damit gegen Brand, Blitzschlag und Explosion;
Leitungswasser, Rohrbruch und Frost; Sturm und Hagel versichert –
also nicht gegen Hochwasser. Bis 1994 war dies eine
Pflichtversicherung; in der DDR waren darin auch Elementarschäden
versichert.
Zu den Elementarschäden zählen Überschwemmung und
Starkregen; Schneedruck und Lawinen; Erdbeben, Erdsenkung und
Erdrutsch.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV hat
für die gesamte Versicherungswirtschaft ein Zonierungssystem für
Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt.
http://www.gdv.de/2013/06/zuers-public/ Dafür wurden
Hochwasserereignisse mit aufsteigenden Wiederkehrperioden
(Jährlichkeiten) simuliert und es wurden vier Gefährdungsklassen
(GK) ermittelt:
• GK 4 – statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser
• GK 3 – statistisch einmal in 10–50 Jahren ein Hochwasser
• GK 2 – statistisch einmal in 50–200 Jahren ein Hochwasser
• GK 1 – statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein
Hochwasser
Nach Branchenangaben seien rund ein Prozent der in Deutschland stehenden
Gebäude nicht gegen Hochwasserschäden versicherbar.(Wikipedia)
Wahrscheinlich gehören alle nahe an der Selke stehenden Häuser zu
der GK 4 – das heißt, sie sind nach der jetzigen Rechtslage nicht
versicherbar, oder die Versicherungen verlangen einen unbezahlbar
hohen Beitrag.
Die Justizminister der Länder bemühen sich (siehe Mitteldeutsche
Zeitung vom 15. Nov. 2013 – "Flut- Versicherung für alle") um eine
Pflichtversicherung für Immobilien gegen Elementarschäden, also auch
gegen Hochwasser. Dafür ist ihnen Erfolg zu wünschen.
Es müßte eine allgemeine Gebäude-Pflichtversicherung geben für
alle Schäden, die die derzeitige Gebäudeversicherung abdeckt
sowie für Elementarschäden. Die Tarife sollten degressiv
gestaltet werden, d.h. mit steigendem Risiko mit geringer steigenden
Kosten, so daß auch die Menschen in besonders durch Hochwasser
gefährdeten Gebieten die Versicherung bezahlen können. Die anderen
Elementarschäden wie Starkregen und Schneedruck betreffen ja sowieso
das ganze Land.
Der Einwand der Versicherungen, der vorbeugende Hochwasserschutz
könnte vernachlässigt werden, wenn es eine Versicherungspflicht
gäbe, ist einerseits zynisch, denn ein vernünftiger Bauherr baut
nicht im Überschwemmungsgebiet und andererseits können in
Bebauungsplänen Bauverbote festgelegt werden.
Außerdem sollten Entschädigungszahlungen nach einem Hochwasser nicht
nur für den Wiederaufbau des zerstörten Hauses, sondern auch für den
Aufbau an anderer, nicht von künftigem Hochwasser bedrohter Stelle
verwendet werden dürfen.
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