Kleine Anfrage im Landtag
Sachsen-Anhalt
Abgeordnete
Bianka Kachel (SPD)
Hochwasseraktionsplan für die Selke
Bei der
Untersuchung der verschiedenen Varianten zur Verbesserung des
Hochwasserschutzes an der Selke kam das Landesamt für
Hochwasserschutz zu dem Schluss, dass ein effizienter
Hochwasserschutz für den Unterlauf der Selke und der sieben hier
befindlichen Ortslagen nur durch einen weiteren zentralen
Hochwasserrückhalt in der Selke oberhalb der Ortslage Meisdorf
erreicht werden kann. Dazu liegen zwei Varianten vor.
Ich frage
die Landesregierung:
Antwort der Landesregierung mit Schreiben vom 21.02.2003
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie
folgt:
1. Wird
der Hochwasseraktionsplan für die Selke ein grünes
Hochwasserrückhaltebecken im Selketal oberhalb von Meisdorf und/oder
Straßberg enthalten?
Ja.
2. Wenn
ja, welche Alternativen zum technischen Hochwasserschutz wurden
betrachtet oder eingeleitet, die zur Verzögerung des Abflusses im
Hochwasserentstehungsgebiet beitragen (Stichworte:
Strukturanreicherung in den Rodungsinseln,
Regenwasserbewirtschaftung in den Gemeinden, Gewässerrenaturierung,
Rückbau von Dränagen, Modernisierung der Teiche)?
Hochwasserereignisse wie 1994 waren nach vorangegangenen
verheerenden Hochwässern im Bode- Selkegebiet für die Erstellung des
Hochwasseraktionsplanes Selke maßgeblich. Deren Folgen sind durch
Strukturanreicherungen in Rodungsinseln o. ä. nicht so abzumindern,
daß auf Hochwasserschutzmaßnahmen in Form von Rückhalt verzichtet
werden kann.
Die
Selke selbst ist weitgehend naturnah, großflächige Dränagen im
Hochwasser-Entstehungsgebiet bestehen nicht. Die Wirkung der
Harzteiche auf den Hochwasserrückhalt wurde untersucht und die
Gewässer Teufelsteich, Fürstenteich, Frankenteich und Kiliansteich
sollen durch Bewirtschaftungsveränderung in den Hochwasserschutz
einbezogen werden.
Zum
Uhlenbachteich bestehen langfristige Planungsabsichten. Im Gebiet
der Harzteiche und an den Anlagen selbst sind moderne Frühwarn- und
Steueranlagen zu installieren.
3. Wurden
die Auswirkungen der Maßnahme auf besondere Lebensräume und Arten
des betroffenen FFH-Gebietes „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“
ermittelt ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Bisher wurden keine Auswirkungen der Maßnahmen auf besondere
Lebensräume und Arten des betroffenen FFH-Gebietes ermittelt. Die
Untersuchungen werden im Rahmen der nächsten konkreten
Planungsabschnitte erfolgen.
4. Warum
wurde der in mehreren Gesprächen zwischen LHW und
Naturschutzverbänden erreichte Kompromiss, der einen Verzicht auf
die Errichtung des Speicherbeckens oberhalb von Meisdorf
beinhaltete, verworfen?
Ohne ein grünes Rückhaltebecken in Meisdorf sind
Hochwasserschutzmaßnahmen in sieben unterhalb liegenden Ortslagen
und deren Randbereichen erforderlich. Die aufzuwendenden Kosten
dafür betragen mindestens die 2,5-fache Bausumme für das Becken
Meisdorf bei gleichzeitig ca. 20-fachem Naturraumverbrauch und
Gebäudeabriß in den Ortslagen im Vergleich zum Beckenstandort.
Bei
den Gesprächen mit den Naturschutzverbänden wurde eindeutig
herausgestellt, daß die geführten Gespräche lediglich dazu dienen,
die Interessenlagen kennen zu lernen und soweit wie möglich in die
fachliche Betrachtung einfließen zu lassen. Der Abwägungsprozeß wird
jedoch im Genehmigungsverfahren stattfinden.
5. Welche
Hochwassersicherheit würde mit dem Rückhaltebecken bei Meisdorf für
die unteren Anlieger erreicht? Was passiert bei extremen Hochwasser?
Das
Hochwasser 1994 gilt als Bemessungshochwasser, die Folgen sind
bekannt.
Ohne Rückhaltebecken Meisdorf ist für die Ortslagen ab Meisdorf ein
Schutz vor einem HQ 20...50 zu erreichen. Kleinere Hochwässer im
Bereich HQ 2....5 werden nicht eingestaut, sondern schadfrei bzw.
schadlos durch die Ortslagen abgeleitet. Mit Rückhaltebecken können
auch Hochwasser in der Größe des Hochwasserereignisses von 1994
schadlos ablaufen.
6. Wann
und wie erfolgt die Information der Bevölkerung über die Folgen des
Baus?
Nach Vorlage der ersten Ergebnisse der Selkestudie wurden die
Gemeinden, die Landkreise und das Regierungspräsidium ausführlich
über die vorgesehenen Maßnahmen zum Hochwasserschutz informiert.
2001 wurde auf einer Veranstaltung in Gatersleben und 2002 in
Meisdorf umfassend über die Inhalte des Entwurfs des
Hochwasseraktiopnsplanes Selke informiert. Des Weitern fand eine
breite Öffentlichkeitsarbeit über die Medien statt. In Erkenntnis
weiterer Untersuchungen wurde dieser Plan auf den heutigen Stand
gebracht.
Es
ist durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und
Wasserwirtschaft (LHW) vorgesehen, dies den Landkreisen und
Verwaltungsgemeinschaften nochmals zu erörtern und die Bürger zu
informieren. Erste Gespräche mit den Landräten werden im ersten
Quartal 2003 erfolgen.
7. Stimmt
es, dass der Stadtrat der Stadt Falkenstein einen B-Plan zur
Errichtung eines Feriendorfes in Meisdorf im Hochwasserrisikogebiet
der Selke beschlossen hat? Wurde oder wird der Plan durch das
Regierungspräsidium genehmigt?
Die
Bauleitplanung der Gemeinde Meisdorf (B-Plan Nr. 07) "Feriendorf
Selketal" befindet sich zurzeit im Aufstellungsverfahren, an dem
auch das Regierungspräsidium Magdeburg bereits in der Form von
Vorabstimmungen beteiligt wurde. Ein Antrag auf Genehmigung des
B-Planes liegt im Regierungspräsidium noch nicht vor.
8. Warum
wurden im Bereich der Selke noch keine Überschwemmungsgebiete
festgelegt? Wann soll dies geschehen?
Die
Feststellung der Überschwemmungsgebiete kann wegen der nur begrenzt
zur Verfügung stehenden Personal- und Sachmittel nur nach einer
bestimmten Reihenfolge erfolgen.
Daher sind vorrangig die Überschwemmungsgebiete der Bode
festzustellen. In der weiteren Folge der Bearbeitung sind die
Flußgebiete Ilse und Selke vorgesehen.
Die
Überschwemmungsgebiete entlang der Selke und damit auch im Bereich
Meisdorf sind im Raumordnungskataster (ROK) unter der ROK-Nr. 323016
enthalten. Sie wurden gemäß den fachtechnischen Zuarbeiten des
ehemaligen staatlichen Amtes für Umweltschutz Magdeburg dort
aufgenommen und haben entsprechende Verbindlichkeit für
Bauplanungen.
9. Stimmt
es, dass die Landesregierung den Verkauf des Talsperrenbetriebes
plant, und wenn ja, welche Verpflichtungen zu einer
hochwasserschutzgerechten Bewirtschaftung des Teich- und
Talsperrensystems im Einzugsgebiet der Selke hätte der neue
Eigentümer?
Siehe4 dazu die Antwort der Landesregierung vom 23.01.2003 in der
Drs. 4/471 auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD, Drs. 4/369,
Neuordnung der Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt.
Mit
freundlichen Grüßen
Petra Wernicke
(Anfrage -
Runtergeladen als d6244skl.doc aus
www.landtag.sachsen-anhalt.de)
Zur Startseite von
www.rettet-das-selketal.de
|