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Kleine Anfrage im Landtag Sachsen-Anhalt

Abgeordnete Bianka Kachel (SPD)

Hochwasseraktionsplan für die Selke

Bei der Untersuchung der verschiedenen Varianten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Selke kam das Landesamt für Hochwasserschutz zu dem Schluss, dass ein effizienter Hochwasserschutz für den Unterlauf der Selke und der sieben hier befindlichen Ortslagen nur durch einen weiteren zentralen Hochwasserrückhalt in der Selke oberhalb der Ortslage Meisdorf erreicht werden kann. Dazu liegen zwei Varianten vor.

Ich frage die Landesregierung:

Antwort der Landesregierung mit Schreiben vom 21.02.2003

Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:


1. Wird der Hochwasseraktionsplan für die Selke ein grünes Hochwasserrückhaltebecken im Selketal oberhalb von Meisdorf und/oder Straßberg enthalten?

Ja.

2. Wenn ja, welche Alternativen zum technischen Hochwasserschutz wurden betrachtet oder eingeleitet, die zur Verzögerung des Abflusses im Hochwasserentstehungsgebiet beitragen (Stichworte: Strukturanreicherung in den Rodungsinseln, Regenwasserbewirtschaftung in den Gemeinden, Gewässerrenaturierung, Rückbau von Dränagen, Modernisierung der Teiche)?

Hochwasserereignisse wie 1994 waren nach vorangegangenen verheerenden Hochwässern im Bode- Selkegebiet für die Erstellung des Hochwasseraktionsplanes Selke maßgeblich. Deren Folgen sind durch Strukturanreicherungen in Rodungsinseln o. ä. nicht so abzumindern, daß auf Hochwasserschutzmaßnahmen in Form von Rückhalt verzichtet werden kann.

Die Selke selbst ist weitgehend naturnah, großflächige Dränagen im Hochwasser-Entstehungsgebiet bestehen nicht. Die Wirkung der Harzteiche auf den Hochwasserrückhalt wurde untersucht und die Gewässer Teufelsteich, Fürstenteich, Frankenteich und Kiliansteich sollen durch Bewirtschaftungsveränderung in den Hochwasserschutz einbezogen werden.

Zum Uhlenbachteich bestehen langfristige Planungsabsichten. Im Gebiet der Harzteiche und an den Anlagen selbst sind moderne Frühwarn- und Steueranlagen zu installieren.

3. Wurden die Auswirkungen der Maßnahme auf besondere Lebensräume und Arten des betroffenen FFH-Gebietes „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ ermittelt ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Bisher wurden keine Auswirkungen der Maßnahmen auf besondere Lebensräume und Arten des betroffenen FFH-Gebietes ermittelt. Die Untersuchungen werden im Rahmen der nächsten konkreten Planungsabschnitte erfolgen.

4. Warum wurde der in mehreren Gesprächen zwischen LHW und Naturschutzverbänden erreichte Kompromiss, der einen Verzicht auf die Errichtung des Speicherbeckens oberhalb von Meisdorf beinhaltete, verworfen?

Ohne ein grünes Rückhaltebecken in Meisdorf sind Hochwasserschutzmaßnahmen in sieben unterhalb liegenden Ortslagen und deren Randbereichen erforderlich. Die aufzuwendenden Kosten dafür betragen mindestens die 2,5-fache Bausumme für das Becken Meisdorf bei gleichzeitig ca. 20-fachem Naturraumverbrauch und Gebäudeabriß in den Ortslagen im Vergleich zum Beckenstandort.

Bei den Gesprächen mit den Naturschutzverbänden wurde eindeutig herausgestellt, daß die geführten Gespräche lediglich dazu dienen, die Interessenlagen kennen zu lernen und soweit wie möglich in die fachliche Betrachtung einfließen zu lassen. Der Abwägungsprozeß wird jedoch im Genehmigungsverfahren stattfinden.

5. Welche Hochwassersicherheit würde mit dem Rückhaltebecken bei Meisdorf für die unteren Anlieger erreicht? Was passiert bei extremen Hochwasser?

Das Hochwasser 1994 gilt als Bemessungshochwasser, die Folgen sind bekannt.

Ohne Rückhaltebecken Meisdorf ist für die Ortslagen ab Meisdorf ein Schutz vor einem HQ 20...50 zu erreichen. Kleinere Hochwässer im Bereich HQ 2....5 werden nicht eingestaut, sondern schadfrei bzw. schadlos durch die Ortslagen abgeleitet. Mit Rückhaltebecken können auch Hochwasser in der Größe des Hochwasserereignisses von 1994 schadlos ablaufen.

6. Wann und wie erfolgt die Information der Bevölkerung über die Folgen des Baus?

Nach Vorlage der ersten Ergebnisse der Selkestudie wurden die Gemeinden, die Landkreise und das Regierungspräsidium ausführlich über die vorgesehenen Maßnahmen zum Hochwasserschutz informiert. 2001 wurde auf einer Veranstaltung in Gatersleben und 2002 in Meisdorf umfassend über die Inhalte des Entwurfs des Hochwasseraktiopnsplanes Selke informiert. Des Weitern fand eine breite Öffentlichkeitsarbeit über die Medien statt. In Erkenntnis weiterer Untersuchungen wurde dieser Plan auf den heutigen Stand gebracht.

Es ist durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) vorgesehen, dies den Landkreisen und Verwaltungsgemeinschaften nochmals zu erörtern und die Bürger zu informieren. Erste Gespräche mit den Landräten werden im ersten Quartal 2003 erfolgen.

7. Stimmt es, dass der Stadtrat der Stadt Falkenstein einen B-Plan zur Errichtung eines Feriendorfes in Meisdorf im Hochwasserrisikogebiet der Selke beschlossen hat? Wurde oder wird der Plan durch das Regierungspräsidium genehmigt?

Die Bauleitplanung der Gemeinde Meisdorf (B-Plan Nr. 07) "Feriendorf Selketal" befindet sich zurzeit im Aufstellungsverfahren, an dem auch das Regierungspräsidium Magdeburg bereits in der Form von Vorabstimmungen beteiligt wurde. Ein Antrag auf Genehmigung des B-Planes liegt im Regierungspräsidium noch nicht vor.

8. Warum wurden im Bereich der Selke noch keine Überschwemmungsgebiete festgelegt? Wann soll dies geschehen?

Die Feststellung der Überschwemmungsgebiete kann wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Personal- und Sachmittel nur nach einer bestimmten Reihenfolge erfolgen.

Daher sind vorrangig die Überschwemmungsgebiete der Bode festzustellen. In der weiteren Folge der Bearbeitung sind die Flußgebiete Ilse und Selke vorgesehen.

Die Überschwemmungsgebiete entlang der Selke und damit auch im Bereich Meisdorf sind im Raumordnungskataster (ROK) unter der ROK-Nr. 323016 enthalten. Sie wurden gemäß den fachtechnischen Zuarbeiten des ehemaligen staatlichen Amtes für Umweltschutz Magdeburg dort aufgenommen und haben entsprechende Verbindlichkeit für Bauplanungen.

9. Stimmt es, dass die Landesregierung den Verkauf des Talsperrenbetriebes plant, und wenn ja, welche Verpflichtungen zu einer hochwasserschutzgerechten Bewirtschaftung des Teich- und Talsperrensystems im Einzugsgebiet der Selke hätte der neue Eigentümer?

Siehe4 dazu die Antwort der Landesregierung vom 23.01.2003 in der Drs. 4/471 auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD, Drs. 4/369, Neuordnung der Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Wernicke

(Anfrage - Runtergeladen als d6244skl.doc aus www.landtag.sachsen-anhalt.de)


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