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Landtag von Sachsen-Anhalt     Vierte Wahlperiode     Drucksache 4/2323      01.08.2005

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

 

Abgeordnete Bianka Kachel (SPD)                             Kleine Anfrage - KA 4/7015
Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Hochwasserschutz im Selketal

Antwort der Landesregierung
erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Ich frage die Landesregierung:

1.       Der Freistaat Sachsen hat für vom Hochwasser gefährdete Gebiete Hochwasserrisikokarten erstellt und veröffentlicht, aus denen der Umfang der Überschwemmungen bei unterschiedlichen Hochwassern sowie die Höhe der Wasserstände im Gelände abgelesen werden kann.
Gibt es derartige Karten auch für das Selketal und die Selkeauen? Wenn ja, warum wurden sie bisher der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht, bzw. und wo sind diese Karten einzusehen?

Karten mit Darstellung der bei Hochwasser überschwemmten bzw. gefährdeten Gebiete an der Selke werden derzeit auf der Grundlage neuester Vermessungsunterlagen und einer daraus resultierenden hydraulischen Modellierung für unterschiedliche Zustände erarbeitet:

a)     Überschwemmungsgebiete bei HQ100 ohne Rückhalt und wasserbauliche Maßnahmen (Ist-Zustand),

b)     Überschwemmungsgebiete bei HQ100 mit Wirkung eines Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb Straßberg,

c)      Überschwemmungsgebiete bei HQ100 mit Wirkung der Hochwasserrückhaltebecken Straßberg und Meisdorf.

2.       Wurde in den letzten 11 Jahren nach dem Hochwasser von 1994 ein Hochwasser-Warn-System aufgebaut?

Ein spezifisches Hochwasserwarnsystem ist über die Hochwasserfernmeldepegel in Silberhütte, Meisdorf und Hausneindorf installiert. Problematisch ist und bleibt für den Oberlauf die geringe Vorwarnzeit aufgrund der Topografie mit relativ engen Tälern im Einzugsgebiet und einem hohen Gefälle mit entsprechend hohen Fließgeschwindigkeiten. Zur weiteren Verbesserung der Situation wird der Bau eines Pegels in Güntersberge beitragen.

3.       Gibt es in den vom Hochwasser bedrohten Orten Katastrophenschutzmaßnahmen wie z. B. ein Lager mobiler Schutzeinrichtungen?

Gemäß § 2 Abs. 1 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) obliegt der Katastrophenschutz als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die im Selketal vom Hochwasser bedrohten Gemeinden halten selbst Sandsackreserven und anderes zur Hochwasserabwehr geeignetes Material bereit.

4.       Wurden seit dem Hochwasser von 1994 am Flussbett im Selketal und in der Selkeaue Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt?
Wenn ja, bitte detailliert erläutern.

Am bzw. im Flussbett der Selke erfolgten kontinuierlich Unterhaltungsarbeiten, insbesondere Sedimententnahmen zur Freihaltung des vorhandenen Flussquerschnittes in Ortslagen sowie an Bauwerken.

Im Rahmen der Planungen zur Umsetzung des Hochwasseraktionsplanes Selke werden punktuelle Querschnittsaufweitungen untersucht.

5.       Wann wurden die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen in den Ortslagen und im übrigen Flussverlauf zuletzt auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft?

Hochwasserschutzanlagen im eigentlichen Sinne sind an der Selke bisher nicht vorhanden. Die Harzteiche - mit unterschiedlicher, in der Summe jedoch deutlich zu geringer Retentionswirkung - werden durch die Bewirtschaftungspläne des Talsperrenbetriebes des Landes Sachsen-Anhalt für den Hochwasserschutz genutzt.

Der Gewässerzustand wird in jährlich durchzuführenden Gewässerschauen beurteilt. Entsprechende Ergebnisse werden protokolliert und sind Grundlage der Unterhaltungsplanung.

6.       Welche Ergebnisse brachte die Überprüfung der Hochwasserschutzanlagen? Wurden Auflagen erteilt bzw. Maßnahmen ergriffen und erfolgte deren Überprüfung?

Siehe Antwort zu Frage Nr. 5.

7.       Gibt es einen Überblick über ehemalige Hochwasserschutzanlagen in Gemeinden an der Selke, z. B. über Flutgräben, Umflutrinnen, Wehre usw.?

Die in der Selke vorhandenen Wehre sind keine Hochwasserschutzanlagen. Sie sind bei Hochwasser potenzielle Schwachstellen bzw. Gefahrenstellen. Hinsichtlich ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit, ihres Bauzustandes und nicht zuletzt hinsichtlich ihrer ökologischen Durchgängigkeit werden sie im Rahmen des Hochwasseraktionsplanes untersucht und erforderlichenfalls entsprechend umgestaltet.

8.       Sind der Landesregierung Fälle bekannt, wo solche Hochwasserschutzanlagen in den vergangenen 30 Jahren zurückgebaut wurden? Wenn ja, wann und welche?

Entfällt (siehe Antwort zu Fragen Nr. 5 und 7).

9.       Sind in den Gemeinden Meisdorf, Ermsleben, Reinstedt und Gatersleben in
Überflutungsgebieten seit 1994 Baugenehmigungen erteilt worden?
Wenn ja, warum und in welchem Umfang wurden Maßnahmen dagegen ergriffen und wurde auf die besondere Gefährdung hingewiesen?

Die untere Bauaufsichtsbehörde, Landkreis Aschersleben-Staßfurt, hat in den Gemeinden Meisdorf, Ermsleben, Reinstedt und Gatersleben in Überflutungsgebieten seit 1994 Baugenehmigungen, seit Anfang 2005 mit wasserrechtlicher Genehmigung, erteilt. 

Die Baugenehmigungen wurden erteilt, weil in diesen Fällen die Prüfung der Bauanträge durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis führte, dass den Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstanden. Maßnahmen seitens der Fachaufsicht dagegen wurden nicht ergriffen.

Seit 2001 werden entsprechende Hinweise in die Baugenehmigungen aufgenommen und, soweit wasserrechtliche Genehmigungen beantragt und erteilt wurden, ist davon auszugehen, dass die Bauherren Kenntnis über die Sach- und Rechtslage hatten.

10.  Welche Hochwasserschutzmaßnahmen gibt es am Petersberger Bach, dem Sauerbach, dem Klostergraben, der Getel und der Bode hinsichtlich der Rückstaugefahr?

Hochwasserschutzmaßnahmen hinsichtlich Rückstau der Bode in die aufgeführten Gewässer zweiter Ordnung bestehen nicht.

Grundsätzlich gilt vorrangig die Erhaltung der Retentionsräume der Bode.

11.  Sind Hochwasserschutzmaßnahmen am Petersberger Bach, dem Sauerbach, dem Klostergraben, der Getel und der Bode hinsichtlich der Rückstaugefahr geplant?
Wenn ja, welche?

Hochwasserschutzmaßnahmen hinsichtlich Rückstau der Bode in die aufgeführten Gewässer zweiter Ordnung sind auch nicht geplant.


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