Landtag von Sachsen-Anhalt
Vierte Wahlperiode Drucksache 4/2323
01.08.2005
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Abgeordnete Bianka Kachel (SPD)
Kleine Anfrage -
KA 4/7015
Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Hochwasserschutz im Selketal
Antwort der Landesregierung
erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt
Ich frage die
Landesregierung:
1.
Der Freistaat Sachsen hat für vom
Hochwasser gefährdete Gebiete Hochwasserrisikokarten erstellt und
veröffentlicht, aus denen der Umfang der Überschwemmungen bei unterschiedlichen
Hochwassern sowie die Höhe der Wasserstände im Gelände abgelesen werden kann.
Gibt es derartige Karten auch für das Selketal und die Selkeauen? Wenn ja, warum
wurden sie bisher der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht, bzw. und wo sind
diese Karten einzusehen?
Karten mit Darstellung der bei Hochwasser überschwemmten bzw. gefährdeten
Gebiete an der Selke werden derzeit auf der Grundlage neuester
Vermessungsunterlagen und einer daraus resultierenden hydraulischen Modellierung
für unterschiedliche Zustände erarbeitet:
a)
Überschwemmungsgebiete bei HQ100
ohne Rückhalt und wasserbauliche Maßnahmen (Ist-Zustand),
b)
Überschwemmungsgebiete bei HQ100
mit Wirkung eines Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb Straßberg,
c)
Überschwemmungsgebiete bei HQ100
mit Wirkung der Hochwasserrückhaltebecken Straßberg und Meisdorf.
2.
Wurde in den letzten 11 Jahren nach dem
Hochwasser von 1994 ein Hochwasser-Warn-System aufgebaut?
Ein
spezifisches Hochwasserwarnsystem ist über die Hochwasserfernmeldepegel in
Silberhütte, Meisdorf und Hausneindorf installiert. Problematisch ist und bleibt
für den Oberlauf die geringe Vorwarnzeit aufgrund der Topografie mit relativ
engen Tälern im Einzugsgebiet und einem hohen Gefälle mit entsprechend hohen
Fließgeschwindigkeiten. Zur weiteren Verbesserung der Situation wird der Bau
eines Pegels in Güntersberge beitragen.
3.
Gibt es in den vom Hochwasser bedrohten
Orten Katastrophenschutzmaßnahmen wie z. B. ein Lager mobiler
Schutzeinrichtungen?
Gemäß
§ 2 Abs. 1 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA)
obliegt der Katastrophenschutz als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises den
Landkreisen und kreisfreien Städten.
Die
im Selketal vom Hochwasser bedrohten Gemeinden halten selbst Sandsackreserven
und anderes zur Hochwasserabwehr geeignetes Material bereit.
4.
Wurden seit dem Hochwasser von 1994 am
Flussbett im Selketal und in der Selkeaue Hochwasserschutzmaßnahmen
durchgeführt?
Wenn ja, bitte detailliert erläutern.
Am
bzw. im Flussbett der Selke erfolgten kontinuierlich Unterhaltungsarbeiten,
insbesondere Sedimententnahmen zur Freihaltung des vorhandenen
Flussquerschnittes in Ortslagen sowie an Bauwerken.
Im
Rahmen der Planungen zur Umsetzung des Hochwasseraktionsplanes Selke werden
punktuelle Querschnittsaufweitungen untersucht.
5.
Wann wurden die vorhandenen
Hochwasserschutzanlagen in den Ortslagen und im übrigen Flussverlauf zuletzt auf
ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft?
Hochwasserschutzanlagen im eigentlichen Sinne sind an der Selke bisher nicht
vorhanden. Die Harzteiche - mit unterschiedlicher, in der Summe jedoch deutlich
zu geringer Retentionswirkung - werden durch die Bewirtschaftungspläne des
Talsperrenbetriebes des Landes Sachsen-Anhalt für den Hochwasserschutz genutzt.
Der
Gewässerzustand wird in jährlich durchzuführenden Gewässerschauen beurteilt.
Entsprechende Ergebnisse werden protokolliert und sind Grundlage der
Unterhaltungsplanung.
6.
Welche Ergebnisse brachte die Überprüfung
der Hochwasserschutzanlagen? Wurden Auflagen erteilt bzw. Maßnahmen ergriffen
und erfolgte deren Überprüfung?
Siehe
Antwort zu Frage Nr. 5.
7.
Gibt es einen Überblick über ehemalige
Hochwasserschutzanlagen in Gemeinden an der Selke, z. B. über Flutgräben,
Umflutrinnen, Wehre usw.?
Die
in der Selke vorhandenen Wehre sind keine Hochwasserschutzanlagen. Sie sind bei
Hochwasser potenzielle Schwachstellen bzw. Gefahrenstellen. Hinsichtlich ihrer
hydraulischen Leistungsfähigkeit, ihres Bauzustandes und nicht zuletzt
hinsichtlich ihrer ökologischen Durchgängigkeit werden sie im Rahmen des
Hochwasseraktionsplanes untersucht und erforderlichenfalls entsprechend
umgestaltet.
8.
Sind der Landesregierung Fälle bekannt,
wo solche Hochwasserschutzanlagen in den vergangenen 30 Jahren zurückgebaut
wurden? Wenn ja, wann und welche?
Entfällt (siehe Antwort zu Fragen Nr. 5 und 7).
9.
Sind in den Gemeinden Meisdorf,
Ermsleben, Reinstedt und Gatersleben in
Überflutungsgebieten seit 1994 Baugenehmigungen erteilt worden?
Wenn ja, warum und in welchem Umfang wurden Maßnahmen dagegen ergriffen und
wurde auf die besondere Gefährdung hingewiesen?
Die
untere Bauaufsichtsbehörde, Landkreis Aschersleben-Staßfurt, hat in den
Gemeinden Meisdorf, Ermsleben, Reinstedt und Gatersleben in Überflutungsgebieten
seit 1994 Baugenehmigungen, seit Anfang 2005 mit wasserrechtlicher Genehmigung,
erteilt.
Die
Baugenehmigungen wurden erteilt, weil in diesen Fällen die Prüfung der
Bauanträge durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis führte, dass den
Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstanden. Maßnahmen
seitens der Fachaufsicht dagegen wurden nicht ergriffen.
Seit
2001 werden entsprechende Hinweise in die Baugenehmigungen aufgenommen und,
soweit wasserrechtliche Genehmigungen beantragt und erteilt wurden, ist davon
auszugehen, dass die Bauherren Kenntnis über die Sach- und Rechtslage hatten.
10.
Welche Hochwasserschutzmaßnahmen gibt es
am Petersberger Bach, dem Sauerbach, dem Klostergraben, der Getel und der Bode
hinsichtlich der Rückstaugefahr?
Hochwasserschutzmaßnahmen hinsichtlich Rückstau der Bode in die aufgeführten
Gewässer zweiter Ordnung bestehen nicht.
Grundsätzlich gilt vorrangig die Erhaltung der Retentionsräume der Bode.
11. Sind Hochwasserschutzmaßnahmen am Petersberger Bach, dem
Sauerbach, dem Klostergraben, der Getel und der Bode hinsichtlich der
Rückstaugefahr geplant?
Wenn ja, welche?
Hochwasserschutzmaßnahmen hinsichtlich Rückstau der Bode in die aufgeführten
Gewässer zweiter Ordnung sind auch nicht geplant.
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