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Chronik und Dokumente |
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache
5/922
Antwort der Landesregierung Abgeordneter Ralf Bergmann (SPD) Kleine Anfrage - KA 5/6364 Natur- und Hochwasserschutz an der SelkeVorbemerkung des Fragestellenden: Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt sieht unter anderem vor, bei Meisdorf ein Hochwasserrückhaltebecken zu bauen. Das Selketal oberhalb von Meisdorf ist Naturschutz-, FFH- und Vorranggebiet für Natur und Landschaft. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Frage
Nr. 1: Eine gesonderte Erfassung des Hochwasserschadenspotenzials für ein HQ 100 für das Selke-Einzugsgebiet liegt der Landesregierung nicht vor. Es besteht das Ziel, geschlossene Siedlungsgebiete vor einem 100-jährlichen Hochwasser zu schützen. Dieses Schutzziel steht in Übereinstimmung mit dem Baugesetzbuch (sichere Wohn- und Arbeitsbedingungen für die Wohn- und Arbeitsbevölkerung).
Die Optimal-Lösung im Gesamtkonzept zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortslagen an der Selke ist Resultat einer Vielzahl von Variantenuntersuchungen. Diese basieren auf den zwischen 1997/98 und 2002 durchgeführten insgesamt zehn Grundlagenermittlungen, Studien, Gefährdungsanalysen, mathematischen Modellierungen, Vergleichsrechnungen unter Einbeziehung wasserwirtschaftlicher und ökonomischer Sachverhalte zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Selkegebiet, deren Zusammenfassung der Hochwasseraktionsplan Selke darstellt. Untersucht und bewertet wurden neun Hauptvarianten zur Erreichung der Zielstellungen einer schadlosen Abführung eines 100-jährlichen Hochwassers durch die Ortslagen an der Selke mit Untervarianten, sodass schlussendlich 14 Varianten zu bewerten waren. Besonderer Schwerpunkt hierbei war die Wirksamkeit der Harzteiche hinsichtlich ihrer Lage, Rückhaltemöglichkeit und ökologischen Bedeutung sowie der bergrechtlich auszuschließende aber immer wieder nachgefragte Neubau eines HRB im Uhlenbachtal. Besonders letztgenannte Untersuchungen wurden gefordert, um Alternativen zum Bau des HRB Meisdorf aufzuzeigen, die es aus wasserwirtschaftlicher Sicht eines effizienten Beckenstandortes entsprechender Größe am Ende des oberen Selkeabschnittes (nicht in Seitentälern) zum Schutz der Ortslagen ab Meisdorf nicht gibt. Zwischenzeitlich wurden sinnvoll erscheinende ergänzende Vorhaben an den Harzteichen Kiliansteich, Frankenteich, Teufelsteich und Fürstenteich umgesetzt und vergrößerte Hochwasserschutzräume geschaffen und der Hochwasser-Pegel in Günthersberge fertig gestellt. Letztlich wurde bereits im Jahr 2002 nachgewiesen, dass keine Alternative zum HRB Meisdorf besteht und keine andere wasserbauliche Maßnahme oder eine Kombination mit anderen wasserbaulichen Maßnahmen geeignet ist, die Ortslagen ab Meisdorf vor Hochwasser zu schützen. Aufgrund der topographischen Gliederung des Flusseinzugsgebietes ist die Wirkung des geplanten HRB Straßberg räumlich auf den Oberlauf der Selke begrenzt. Bereits ab der Ortslage Mägdesprung wird durch Seitenzuflüsse ein Hochwasserdurchfluss von fast 70 m³/s erreicht. Die Selke kann in den Ortslagen unterhalb ausuferungsfrei nur zwischen 10 und 30 m³/s bei bordvollem Abfluss schadensfrei abführen, was im Mittel einem HQ 5 bis HQ 10 entspricht. Die Möglichkeiten für Querschnittsaufweitungen sind begrenzt und würden in der Summe einen größeren Flächenanteil in Anspruch nehmen, als der Bau der HRB. Darüber hinaus stellen diese Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für den Hochwasserschutz und wegen der Kosten keine Alternative dar. Zur derzeit verfolgten Variante VIII, Bau des HRB Meisdorf in Kombination mit dem HRB Strassberg und Verbesserung des Hochwasserschutzes an den Harzteichen besteht keine Alternative.
Frage
Nr. 2: Eine Übersicht über Baumaßnahmen seit 1990 im Überschwemmungsgebiet eines HQ 100 an der Selke liegt der Landesregierung nicht vor. Daher können zum gegenwärtigen Schadenspotenzial keine dezidierten Aussagen getroffen werden. Allgemein bekannt ist, dass zahlreiche Sanierungsarbeiten an der Verkehrsinfrastruktur, so an Landes- und Kreisstraßen sowie Bahnanlagen erfolgten. Hinzu kommen umfangreiche Sanierungsarbeiten an Hochbauten der örtlich ansässigen Gemeinden und der Anwohner sowie Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, beispielhaft der Biotechnologie-Branche in Gatersleben.
Frage
Nr. 3: Für die unmittelbaren Standorte der HRB und deren Rückstauraum liegen standortbezogene FFH-Untersuchungen vor. Die konkrete Betroffenheit der vorhandenen Arten ist im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung zu bewerten, deren Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen. Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“
Aufgrund der Lebensweise kann eine nachrangige Betroffenheit folgender ebenfalls vorkommender Arten vermutet werden:
Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie im Vogelschutzgebiet „Nordöstlicher Unterharz“:
Frage Nr. 4 Im näheren Bereich der Selke (Selketal und direkt anschließende Flächen) kommen die nachfolgend aufgeführten Arten der Roten Liste Sachsen-Anhalts vor. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern entspricht der derzeit plausibilisierten Datenlage.
Frage
Nr. 5: Für die Betrachtung der kumulativen Wirkungen der im Hochwasseraktionsplan Selke geplanten Maßnahmen und für die Bewertung der Eingriffe nach Naturschutzrecht/FFH/SPA ist eine FFH–Verträglichkeitsuntersuchung der FFH–Gebiete SCI Nr. 96 „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ sowie SCI Nr. 72 „Bode und Selke im Harzvorland“ beauftragt. Aufgrund der vegetations- und faunaspezifischen Lebenszyklen ist eine zumindest ganzjährige Untersuchung notwendig, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen. Aussagen zur Betroffenheit einzelner Arten können daher nicht vorweggenommen werden.
Frage Nr.
6 Die bisherigen Planungen beziehen sich, wie bereits dargestellt, auf ein Schutzziel gegenüber einem Hochwasserereignis HQ 100. Ein Schutzziel HQ 200 war und ist nicht Gegenstand der Planungs- und Bauvorhaben. Somit sind weitere Maßnahmen und Folgekosten nicht darstellbar. |
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