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Chronik |
An das Landesverwaltungsamt 09. Juli 2018 Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren für den geplanten Bau und Betrieb eines grünen Hochwasserrückhaltebeckens im Selketal, etwa 2 km nordwestlich der Ortslage Straßberg (Stadt Harzgerode) im Landkreis Harz |
Als Bürgerinitiative "Naturnaher Hochwasserschutz" beschäftigen wir uns seit Jahren intensiv mit den Planungen für den Hochwasserschutz an der Selke. Wir möchten daher heute zum Planfeststellungsverfahren für das HRB Straßberg unsere Kritikpunkte und Überlegungen als Einwendung vortragen.
Wir gehen davon aus, dass das HRB Straßberg für den
Hochwasserschutz im Selketal unverzichtbar und an der am
besten geeigneten Stelle errichtet werden soll. - Es handelt sich dabei um grundsätzliche Aussagen, so z.B. zu der angeblichen Alternativlosigkeit der HRB Meisdorf und Straßberg, die wir insbesondere in Bezug auf das HRB Meisdorf anzweifeln. - In anderen Punkten, so z.B. bei der Begründung der Bemessung des HRB Straßberg, sind uns die Berechnungen nicht bekannt bzw. aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Somit ergibt sich für uns grundsätzlich die Frage, ob das HRB für das Schutzziel (HQ 100) in dieser Größe wirklich nötig ist. Dies hätte bei kleinerer Ausführung erhebliche Auswirkungen: geringere Belastung des Naturraumes und seiner Schutzgüter, einfachere Umleitung der Harzer Schmalspurbahn mit Vermeidung eines Tunnels, geringere Kosten. - Nicht zuletzt fanden sich offensichtliche Fehler, beispielsweise Passagen aus anderen Planungsverfahren (in Mecklenburg-Vorpommern/ Schleswig Holstein – Heft 7.2 Seite 108), die Zweifel an der Gründlichkeit der Erstellung der Unterlagen aufkommen lassen. (Einzelheiten erläutern wir weiter unten.) Wir begrüßen, dass es seit Juni 2017 auf Initiative der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dalbert, den Selkedialog gab. Eine intensive Diskussion am „Runden Tisch“ diente nicht nur der Transparenz und Akzeptanz der Planungen in der Öffentlichkeit, sondern ergab als entscheidendes Ergebnis, dass eine umfangreiche und unvoreingenommene Alternativenprüfung für eine rechtssichere Planung unverzichtbar ist (siehe "Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches im Rahmen des Selkedialogs“ vom 25.06.2018). Zur ersten Fassung des Planfeststellungsverfahrens vom Februar 2014 hatten wir Einwendungen im Schreiben vom 26. Mai 2014 gemacht. Eine Antwort darauf haben wir nicht erhalten, eine Anhörung fand nicht statt. Unsere Einwendungen wurden in der jetzt vorliegenden Fassung auch nicht berücksichtigt. Deshalb halten wir sie in wesentlichen Punkten aufrecht und ergänzen bzw. erläutern sie in den folgenden Ausführungen. In den Unterlagen sind viele Textpassagen wörtlich oder sinngemäß in mehreren Heften und Anlagen zu finden. Unsere Aussagen zu den zitierten oder angemerkten Textpassagen beziehen sich damit auch auf vergleichbare Stellen im gesamten Text.
1. Die Größe des HRB Straßberg In den Unterlagen werden die Kenndaten für das Bauwerk genannt:
Einzugsgebiet 46 km² Es fehlt der Nachweis, dass diese Maße für ein HQ100 erforderlich und ausreichend sind. Ebenso vermissen wir konkrete Aussagen über den vorsorgenden Hochwasserschutz.
Heft 1 Seite 32 REP Grundsatz G 7 : Da das HRB Straßberg erhebliche negative Auswirkungen auf die Natur hat ( s. u. ), stellen wir in Frage, dass alle Alternativen, die dessen Größe verringern könnten, ausreichend berücksichtigt wurden. Durch weitere Rückhaltemöglichkeiten im Einzugsgebiet könnte das HRB Straßberg kleiner bzw. dessen Damm niedriger gebaut werden, bei gleichen Abflußkennwerten für Straßberg. U. E. sind hier folgende Objekte zu betrachten : - die Nutzung der Teiche – falls nicht schon berücksichtigt Unrichtig ist die Aussage in : Heft 7.4 Seite 104 ……. Zusätzliche Hochwasserrückhalteräume in den bestehenden Harzteichen wurden geschaffen und stehen zur Verfügung. Diese Rückhalte sind nicht zusätzlich, sie bestehen schon seit vielen Jahren. - eine Dammerhöhung des Mühlteiches Güntersberge um ca. 1 m mit einem zusätzlichen Rückhalt von ca. 0,07 Mio m³ - den Bau eines HRB Steinfurtbach oberhalb der B242
Einzugsgebiet ca. 7 km² 2. Prüfung von Alternativen In den Unterlagen wird mehrfach erklärt, das HRB Meisdorf sei alternativlos. Heft 1 Seite 9 Zur Erreichung des Gesamtschutzzieles sind alle bedachten Maßnahmen im Zusammenspiel erforderlich, was im Konkreten bedeutet, dass sowohl das HRB Straßberg und das das HRB Meisdorf notwendig sind, um im Zusammenwirken das Hochwasserschutzziel auch unterhalb des HRB Meisdorf gewährleisten zu können. Im Verfahren wurden nur die Alternativen des Planungsbüros Dresden Dorsch Consult aus dem Jahre 2000 betrachtet. Heft 0 Seite 31 Ebenso wurde festgestellt, dass zur Erreichung eines ausreichenden Hochwasserschutzes für den Oberlauf der Selke das Hochwasserrückhaltebecken Straßberg aus wasserwirtschaftlicher Sicht alternativlos ist. Diese an mehreren Stellen getroffenen Aussagen sind durch die "Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches im Rahmen des Selke-Dialogs für eine nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke" in Frage gestellt und daher zu streichen. Die Genehmigungsfähigkeit des HRB Meisdorf ist, viel mehr noch als das HRB Straßberg, durch erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgütern der Natur gefährdet: Unter anderem ist dort der prioritäre Lebensraum Typ LRT 9180 - Schlucht- und Hangmischwälder betroffen, etwa mit dem 100fachen der sogenannten Erheblichkeitsschwelle. Ein Ausgleich kann dafür nicht geschaffen werden. Betroffen sind auch zahlreiche nach FFH-Richtlinie zu schützende Arten. Am Runden Tisch wurden alle Aspekte des Hochwasser-, des Naturschutzes und angrenzender Bereiche im Selketal diskutiert. Mit der daraus entstandenen "Gemeinsamen Erklärung" ergeben sich neue Alternativen, die nun gründlich hinsichtlich hydrologischer Eignung und naturschutzrechtlicher Beeinträchtigung geprüft werden : · HRB Uhlenbach · HRB Lange Wiese · Ortslage Meisdorf · HRB Ermsleben · und erforderlichenfalls ein größenangepasstes HRB Meisdorf · Steinwälle und Querriegel
Der Talsperrenbetrieb wird Planungen in
Dementsprechend ist die nebenstehende
Die Ausführungen zum HRB Uhlenbach Heft 1 A-1-4 Seite 43 Ein solches HRB (in vergleichbarer Dimension und Lage) scheidet jedoch aufgrund zwischenzeitlicher Entwicklung schon grundsätzlich aus : sind mit der "Gemeinsamen Erklärung" gegenstandslos; es ist im Gegenteil für den Schutz von Silberhütte und Alexisbad unverzichtbar. 3. Die Trasse der Harzer Schmalspurbahnen soll durch das Absperrbauwerk des Dammes geführt und während der mehr als dreijährigen Bauzeit nutzbar bleiben – mit Ausnahme von Anschlussarbeiten von alter zu neuer Trasse. H.1 S.24 Während der Bauarbeiten zum Herstellen der neuen Anschlussbereiche Bahn/Staumauer wird der Bahnverkehr durch Vollsperrung unterbrochen. Weiterhin ist es erforderlich, den Bahnbetrieb im Hochwasserfall zu unterbrechen.
Die Zeichnungen – insbesondere -
B-1-6.1.1_LP, B-1-8.5, B-1-9.1 und
B-1-9.3 Auch während des Probestaus, der zwischen 45 und 70 Tagen liegen soll, wird die Bahn nicht fahren können. Als bessere Lösung erscheint uns, die Trasse der HSB gleich mit Beginn der Bauarbeiten dauerhaft so an den Berghang zu verlegen, dass sie die Höhe des Dammes überwindet. Das ist bei 3 % Gefälle mit einer Neuverlegung auf einer Länge von ca. 300 m oberhalb und ca. 900 m unterhalb des Dammes möglich. Allerdings muss für die Überquerung der Selke eine neue Brücke gebaut werden. Damit würden alle Baumaßnahmen für die Bahn im Bereich des HRB entfallen, die Bahn könnte auch während eines Hochwassers fahren sowie auch kurz danach. Die konstruktive Gestaltung des Bauwerks in der jetzigen Form mit der Nebenfunktion als Bahntunnel ist deshalb abzulehnen. 4. Naturschutz 4.1 Das folgende Zitat stellt die Unzulässigkeit des Vorhabens aus Sicht des Naturschutzes fest
Heft 7.2 Seite 108 8 Abweichungsprüfung nach §
34 BNatSchG Heft 7.1 Seite 144 Durch das Hochwasserrückhaltebecken Straßberg und die Folgemaßnahmen sind besonders und streng geschützte Arten im UG betroffen. 4.2 Den Vorrang des Hochwasserschutzes vor dem Naturschutz nehmen wir zur Kenntnis, obwohl wir an dessen Absolutheit in diesem konkreten Fall Zweifel haben.
Heft 7.4 Seite 105 7.1.3
Interessenabwägung
Heft
1 Seite 12 4.3.3 Keine unüberwindbaren
Hindernisse 4.3 Uns scheinen die folgenden Aussagen damit in Widerspruch zu stehen : Heft 7.4 Seite 88 f (zusammengefasst) Für Amphibien und Reptilien, Käfer, Libellen - 23 Arten, Heuschrecken – 42 Arten, Tagfalter – 41 Arten und Widderchen – 4 Arten, Landschnecken, Krebse und Pflanzen : "Eine artenschutzrechtliche Auswirkungsprognose ist nicht erforderlich." Heft
7.4 Seite 92 6 Ergebnis Da von dem Eingriff nicht nur geschützte und streng geschützte Arten nach BartSchV betroffen sind, sondern auch Arten, die durch die FFH-Richtlinienanhänge besonders geschützt werden müssen, darf es nicht sein, dass eine Auswirkungsprognose "nicht erforderlich" ist. Mindestens für die Arten der FFH-Richtlinie Anhang II, in dem Tier- und Pflanzenarten stehen, deren Vorkommen bzw. Lebensräume im Rahmen des europäischen Netzes von Schutzgebieten Natura 2000 zu erhalten sind (Pflicht), müssen Auswirkungsprognose erstellt werden. Entgegen der Aussage (Heft 7.1 S. 71), dass Kammmolch und Geburtshelferkröte nicht vorkommen, da es von der Planungsgemeinschaft keine aktuellen Nachweise gibt, kann man z.B. die Geburtshelferkröte bei günstiger Witterung nachts am Elbingstalteich rufen hören (Nachweise WESTERMANN jährlich 2015 - 2018). 4.4 Eine Genehmigung kann also nur über Ausnahmeregelungen erfolgen. Heft 7.1 Seite 144……. Für die betroffenen Arten werden spezielle Maßnahmen entwickelt, für einige der Arten wird darüber hinaus ein Antrag auf Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG gestellt (vgl. Fachbeitrag Artenschutz, Heft 7.4 in der Fassung der 1. Planergänzung).
Heft 7.2 Seite 108 Der
Hochwasserschutz eines Gebietes ist zu den zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses zu rechnen, für die
gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG eine Abweichung von § 34
Absatz 2 zugelassen werden kann, wenn gleichzeitig
zumutbare Alternativen mit geringeren Beeinträchtigungen
nicht gegeben sowie die zur Sicherung des Zusammenhangs des
Netzes NATURA 2000 notwendigen Maßnahmen gemäß § 34 Abs. 5
BNatSchG vorgesehen sind. 4.5 Wir gehen davon aus, dass die unter 1. von uns genannten Objekte Alternativen im o.g. Sinn sind. Daher ist die folgenden Aussagen zu überprüfen. Heft
7.2 Seite 121 8.2 Alternativprüfung 4.6 Ökologische Durchgängigkeit Heft 1 Seite 13/14 Alle grünen HRB werden so errichtet, dass die ökologische Durchgängigkeit bis zum Erreichen des Regeleinstaus gegeben bleibt. Die ökologische Durchgängigkeit des 18 m langen Tunnels zweifeln wir an. Es gilt hier das gleiche, was in HPI-Report ( Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft Weimar ) Nr. 36 Seite 2 zum HRB Meisdorf geschrieben wurde : "Ökologisch durchgängige Bauwerke dieser Größenordnung sind in Deutschland bisher nicht realisiert worden. Es wird also in gewisser Weise Neuland betreten." 4.7 Ablagerung vor dem Damm nach einem Hochwasser In Heft 1 Seiten 24 – 25 wird die Schlammablagerung nach einem HQ 100 mit durchschnittlich 1,4 mm angegeben. Das heißt aber, dass es kurz vor dem Damm auch wesentlich mehr sein können. Das zerstört die Vegetation. Außerdem kann es sich dabei um toxisches Material aus dem Altbergbau handeln, wozu u.a. noch Quecksilber gehört. Heft 7.1 Seite 115 Für den Einstau von HQ100 wurde eine mittlere Ablagerungshöhe im Stauraum von 0,5 mm ermittelt. Setzt man den Mittelwert der ermittelten Auflandungshöhen für HQ10 – HQ100 an, ergibt sich die „mittlere theoretische Auflandungshöhe“ von nur 1,4 mm/a. Es fehlen Aussagen, wie das Schwemmgut vor dem Damm nach einem Hochwasser beseitigt wird. 4.8 Probestau
Heft 1 Seite 130 …………Auf dieser Grundlage
wird folglich kein „künstlich erzeugter“ Probestau
vorgenommen. Vielmehr erfolgt der auch hier vorgeschriebene
Probestau anhand eines oder verteilt auf mehrere geeignete
Hochwasserereignisse. Es gibt keine Aussage, wie ein Probestau ablaufen könnte und wie sich dieser auf die Natur auswirken würde. Für den Betrieb des HRB wird eine maximale Einstaudauer von 10 Tagen angegeben und dafür wurde die Auswirkung auf die Natur erkundet. Demgegenüber ist bei einem Probestau die Auswirkung viel gravierender und es muss dafür eine FFH-Untersuchung durchgeführt werden. 4.9 Kohärenzmaßnahmen
Heft 7.1 Seiten 144/145
Umfangreiche Maßnahmen zum Erhalt der Kohärenz innerhalb
des UGs und mit dem angrenzenden FFH-Gebiet „Selke und Bode
im Harzvorland“ sind vorgesehen. Alle Maßnahmen sind in
FFH-Verträglichkeitsstudie, Heft 7.2 in der Fassung der 1.
Planergänzung detailliert beschrieben. Die vorgesehenen Kohärenzmaßnahmen scheinen uns nicht ausreichend zu sein. Geht man davon aus, dass es sich bei der Selke oberhalb von Straßberg um einen oberen Mittellaufabschnitt handelt, der eine wesentlich höhere ökologische Wertigkeit besitzt, als der Unterlauf bei Gatersleben, so muss schon aus diesem Grund die Revitalisierungsmaßnahme einen entschieden größeren Umfang bekommen. Der Intensiv-Acker bei Ermsleben ist nicht lokalisiert; die für das HRB Ermsleben vorgesehene Fläche steht dafür nicht zur Verfügung. Z.B. ist die Wasserqualität für Westgroppe und Bachneunauge bei Hoym nicht optimal. Insbesondere sehen wir die in den Punkten 4.5 bis 4.8. angesprochenen Probleme bei der Festlegung der Kohärenzmaßnahmen unberücksichtigt. Es ist zu untersuchen, ob und welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu fordern sind. Der Managementplan für das FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ und den dazugehörigen Ausschnitt des EU-SPA „Nordöstlicher Unterharz“ listet eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung des FFH-Gebietes auf, mit denen ein Ausgleich oder Ersatz geschaffen werden muss. Die Aussage zum Managementplan in der vorliegenden Planung Heft 7.2 Seite 121 Zudem ist auf den Managementplan für das FFH-Gebiet zu verweisen, welcher das gegenständliche Vorhaben – eingebettet in das naturschutzfachliche Gesamtkonzept für die Selke – aus genau diesen Gründen berücksichtigt. ist unrichtig. Der Plan ist ausdrücklich ohne Berücksichtigung der geplanten Hochwasserschutzbauten erstellt worden. Daher ist zu fordern, dass ein solcher Plan auch mit den vorgesehenen bzw. erforderlichen Kohärenzmaßnahmen erarbeitet wird. 5. Kosten Zu jedem seriösen Projekt gehört eine Aufstellung der Baukosten, der Planungs- und Folgekosten – der Gesamtkosten. Es müssen Kosten und Nutzen gegenübergestellt, verglichen und abgewogen werden können, was mit den folgenden Zahlenangaben völlig unmöglich ist.
Heft 1 Seiten 12/13 Daher ist eine Aufstellung aller Kosten zu fordern. 6. Tourismus Ein Rückhaltebecken hat in keinem Zustand einen touristischen "Wert"; nach einem Hochwasser, wenn Schlamm und Schwemmgut vor dem Damm liegen, höchstens für den "Katatrophentourismus". Deshalb sind die folgenden Sätze in Zusammenarbeit mit einem Touristik-Fachmann zu überarbeiten. Heft 1 Seite 34 Das zur Zulassung beantragte Vorhaben steht zu diesen Grundsätzen der Raumordnung nicht in Widerspruch. Vielmehr ist das geplante HRB aufgrund der besonderen Konzeption und Konstruktion (Kombinationsbauwerk und Einbindung des Durchlasses für die Trasse der Selketalbahn in das Dammbauwerk) sogar selbst geeignet, in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Grundsätzen der Raumordnung für einen technischen und touristischen "Anziehungspunkt" zu sorgen. Heft 7.1 Seite 175 Darüber hinaus kann die Einstaufläche im Betriebsfall zu einem Attraktionspunkt für Touristen werden. Gleichzeitig wird die touristische Erschließung des Gebietes behindert, da die Selketalbahn nicht mehr verkehren kann und der Selkestieg nur auf einer Umleitung begehbar ist. Heft 1 Seite 13/14 Die Dammgestaltungen passen sich in die Landschaften ein, um sowohl das Landschaftsbild als auch den Tourismus als Wirtschaftsfaktor in der Region nicht nachteilig zu beeinflussen. Wir möchten noch einmal unsere Überzeugung betonen, dass das HRB Straßberg für den Hochwasserschutz im Selketal unverzichtbar und an der am besten geeigneten Stelle errichtet werden soll. Unsere Einwendungen tragen wir vor mit der Absicht, ein Bauwerk entstehen zu lassen, das in allen Belangen ein Optimum darstellt. Deshalb bitten wir das Landesverwaltungsamt unsere Einwendungen zu prüfen und in der Genehmigung entsprechende Änderungsaufträge bzw. Auflagen zu erteilen.
Anlage : Unsere Einwendungen vom 26. Mai 2014 |
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