Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes
Sachsen-Anhalt hatte aufgerufen zu Stellungnahmen zum
Landesentwicklungsplan. In diesem Plan werden als
Vorranggebiete für Hochwasserschutz die Stauflächen von
vorhandenen und geplanten Hochwasserrückhaltebecken
festgelegt - also auch von Meisdorf.
Im Widerspruch dazu steht in diesem Plan:
"Ziel ist die Wiederherstellung einer ökologischen
Durchgängigkeit für die Arten der Fließgewässer sowie der
Erhalt seltener und gefährdeter Lebensräume und deren
Pflanzen- und Tierarten. Zu diesen Fließgewässern gehören ..
Selke ....."
"Im Bereich der Selke sind das unverbaute natürliche
Mittelgebirgsflußsystem einschließlich der Zuflüsse, die an
z.T. steilen Felshängen stockenden Laubwälder sowie die
wertvollen naturnahen Auen-, Hang- und Plateauwälder aller
Altersstadien mit den entsprechenden charakteristischen
Tier- und Pflanzenarten zu schützen." |
Die
Bürgerinitiative hat
(10. Dez. 2009) eine Stellungnahme abgegeben, die auf
diesen Widerspruch hinweist.
Der Bau der
Hochwasserrückhaltebecken im Selketal ist mit den
geltenden Gesetzen unvereinbar.
Deshalb müssen die Alternativen umgesetzt werden. |